Bebauungsplan „Freiflächen-Photovoltaikanlage – Hinterer Riegel II“ in Neresheim
Der Gemeinderat der Stadt Neresheim hat in öffentlicher Sitzung am 17.01.2024 den Bebauungsplan „Freiflächen-Photovoltaikanlage – Hinterer Riegel II“ in Neresheim sowie die örtlichen Bauvorschriften nach Abwägung aller eingegangenen Stellungnahmen als jeweils selbständige Satzung beschlossen. Der beschlossene Bebauungsplan wurde vom Landratsamt Ostalbkreis mit Erlass vom 13.03.2024 gemäß § 10 abs. 2 BauGB genehmigt. Durch die ortsübliche Bekanntmachung der Genehmigung im Neresheimer Nachrichtenblatt am 12.04.2024 (siehe Anlage) werden der Bebauungsplan „Freiflächen-Photovoltaikanlage – Hinterer Riegel II“ und die Satzung über örtliche Bauvorschriften rechtsverbindlich. Es werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung eines „Sondergebiet Photovoltaik“ geschaffen. Maßgebend sind der Lageplan und Textteil mit örtlichen Bauvorschriften vom 24.11.2023 sowie die Begründung mit Umweltbericht vom 24.11.2023 des Planungsbüros Plan Werk Stadt, Andreas Walter aus Westhausen.
Anlagen:
Zeichnerischer Teil
Textteil
Begründung mit Umweltbericht
Auszug aus dem Nachrichtenblatt