Stadt Neresheim

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Wirksame/rechtskräftige Bebauungspläne

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Sondergebiet gewerbliche Landwirtschaft Hohenlohe-Ost“

Der Gemeinderat der Stadt Neresheim hat in öffentlicher Sitzung am 22.03.2023 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Sondergebiet gewerbliche Landwirtschaft Hohenlohe-Ost“ sowie die örtlichen Bauvorschriften nach Abwägung aller eingegangenen Stellungnahmen als jeweils selbständige Satzung beschlossen. Der Flächennutzungsplan der Stadt Neresheim wurde entsprechend geändert, vom Landratsamt Ostalbkreis mit Bescheid vom 04.05.2023 genehmigt und mit öffentlicher Bekanntmachung im Neresheimer Nachrichtenblatt am 12.05.2023 sowie Veröffentlichung im Internet auf der Homepage der Stadt Neresheim rechtskräftig. Mit dem Bebauungsplan werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine erweiterte Nutzung einer derzeit landwirtschaftlich genutzten Hofstelle geschaffen. Durch die ortsübliche Bekanntmachung im Neresheimer Nachrichtenblatt am 19.05.2023 tritt der Bebauungsplan mit den örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft (siehe Anlage).

Anlagen:
Zeichnerischer Teil
Vorhaben- und Erschließungsplan
Schriftlicher Teil mit örtlichen Bauvorschriften
Begründung mit Umweltbericht, Eingriffs/Ausgleichsbilanzierung und spezieller artenschutzrechtliche Prüfung
Zusammenfassende Erklärung
Auszug aus dem Nachrichtenblatt

Bebauungsplan „Sondergebiet landwirtschaftliches Gewerbe Weilermerkingen“

Der Gemeinderat der Stadt Neresheim hat in öffentlicher Sitzung am 24.10.2022 den Bebauungsplan „Sondergebiet landwirtschaftliches Gewerbe Weilermerkingen“ sowie die örtlichen Bauvorschriften nach Abwägung aller eingegangenen Stellungnahmen als jeweils selbständige Satzung beschlossen. Der Flächennutzungsplan der Stadt Neresheim wurde im Vorfeld entsprechend geändert, vom Landratsamt Ostalbkreis mit Bescheid vom 14.02.2023 genehmigt und mit öffentlicher Bekanntmachung im Neresheimer Nachrichtenblatt am 03.03.2023 sowie Veröffentlichung im Internet auf der Homepage der Stadt Neresheim rechtskräftig. Mit dem Bebauungsplan werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung eines landwirtschaftlichen Lohnunternehmen geschaffen. Durch die ortsübliche Bekanntmachung im Neresheimer Nachrichtenblatt am 14.04.2023 tritt der Bebauungsplan gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft (siehe Anlage).

Anlagen:
Zeichnerischer Teil
Schriftlicher Teil mit örtlichen Bauvorschriften
Begründung mit Umweltbericht
Auszug aus dem Nachrichtenblatt

Bebauungsplan „Reichertstal IV“ in Neresheim-Elchingen

Der Gemeinderat der Stadt Neresheim hat in öffentlicher Sitzung am 23.05.2022 den Bebauungsplan „Reichertstal IV“ sowie die örtlichen Bauvorschriften nach Abwägung aller eingegangenen Stellungnahmen als jeweils selbständige Satzung beschlossen. Das Landratsamt Ostalbkreis hat mit Bescheid vom 19.07.2022 den beschlossenen Bebauungsplan genehmigt. Die Erteilung dieser Genehmigung, der Bebauungsplan und die Satzung über die örtlichen Bauvorschriften treten am 23.09.2022 mit der ortsüblichen Bekanntgabe in Kraft (siehe nachfolgende Anlage „Auszug aus dem Nachrichtenblatt“). Es werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung und Erweiterung des Gewerbegebietes „Reichertstal“ geschaffen.

Anlagen:
Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung
Begründung
Grünordnung mit Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung
Schriftlicher Teil
Umweltbericht
Zeichnerischer Teil
Auszug aus dem Nachrichtenblatt

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Bürgersolarpark Ohmenheim“

Der Gemeinderat der Stadt Neresheim hat in den öffentlichen Sitzungen am 22.03.2021 den Bebauungsplan „Bürgersolarpark Ohmenheim“ sowie die örtlichen Bauvorschriften mit nochmaliger Abwägung aller eingegangenen Stellungnahmen am 22.09.2021 als jeweils selbständige Satzungen beschlossen. Durch die ortsübliche Bekanntmachung im Neresheimer Nachrichtenblatt am 25.02.2022 tritt der Bebauungsplan gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft. Es werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage mit erforderlichen Nebenanlagen geschaffen (Sondergebietsfläche SO „PV-Anlagen). Zuvor musste der Flächennutzungsplan der Stadt Neresheim entsprechend geändert, vom Landratsamt Ostalbkreis genehmigt und im Nachrichtenblatt und auf der Homepage der Stadt Neresheim öffentlich bekannt gemacht werden, damit sich der Bebauungsplan „Bürgersolarpark Ohmenheim“ aus dem Flächennutzungsplan entwickeln kann.

Anlagen:
Zeichnerischer Teil
Schriftlicher Teil + örtliche Bauvorschriften
Begründung Teil 1 Allgemeiner Teil
Begründung Teil 2 Umweltbericht
Auszug Nachrichtenblatt vom 25.02.2022

Bebauungsplan „Sandgrube III“ in Neresheim-Dorfmerkingen im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB:

Der Gemeinderat der Stadt Neresheim hat in seiner Sitzung am 01.12.2021 den Bebauungsplan „Sandgrube III“ in Neresheim-Dorfmerkingen sowie die örtlichen Bauvorschriften nach Abwägung aller eingegangenen Stellungnahmen als jeweils selbständige Satzung beschlossen. Es werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung eines „Allgemeinen Wohngebiets“ (WA) geschaffen. Durch die ortsübliche Bekanntmachung im Neresheimer Nachrichtenblatt am 17.12.2021 tritt der Bebauungsplan gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.

Anlagen:
Zeichnerischer Teil
Schriftlicher Teil
Begründung
Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung
Auszug aus dem Nachrichtenblatt

Bebauungsplan „Im Riegel-Nord I“

Der Gemeinderat der Stadt Neresheim hat in seiner Sitzung am 25.10.2021 den Bebauungsplan „Im Riegel-Nord I“ sowie die örtlichen Bauvorschriften nach Abwägung aller eingegangenen Stellungnahmen als jeweils selbständige Satzung beschlossen. Durch die ortsübliche Bekanntmachung im Neresheimer Nachrichtenblatt am 10.12.2021 tritt der Bebauungsplan gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.

Anlagen:
Zeichnerischer Teil
Schriftlicher Teil
Begründung
Umweltbericht
Zusammenfassende Erklärung
Schallgutachten
Bedarfsermittlung und Alternativenprüfung
Verkehrsuntersuchung
Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung
Geotechnischer Bericht
Auszug aus dem Nachrichtenblatt

Bebauungsplan „Taläcker“ in Neresheim-Kösingen im Verfahren nach § 13a BauGB

Der Gemeinderat der Stadt Neresheim hat in seiner öffentlicher Sitzung am 23.10.2023 den Bebauungsplan „Taläcker“ in Neresheim-Kösingen sowie die örtlichen Bauvorschriften nach Abwägung aller eingegangenen Stellungnahmen gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und § 74 Landesbauordnung (LBO) sowie § 4 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) als jeweils selbständige Satzung beschlossen. Mit der ortsüblichen Bekanntmachung im Neresheimer Nachrichtenblatt am 03.11.2023 treten der Bebauungsplan „Taläcker“ und die Satzung über die örtlichen Bauvorschriftenin Kraft.  Der ca. 1,36 ha große Geltungsbereich befindet sich am nördlichen Ortsrand von Kösingen. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB als Maßnahme der Innenentwicklung durchgeführt. Der rechtskräftige Flächennutzungsplan der Stadt Neresheim weist die brach liegende Fläche derzeit als Gewerbebaufläche aus und soll künftig als dörfliches Wohngebiet (MDW) genutzt werden. Maßgebend sind die nachfolgenden Unterlagen, gefertigt vom Büro stadtlandingenieure GmbH aus Ellwangen.

Anlagen:

Neresheim

hier können Sie den Bebauungsplan "Sohlhöhe III" (rechtskräftig seit 20.12.2019), hier den Texteil und hier die Begründung herunterladen.

hier können Sie den Bebauungsplan "Sohlhöhe II" und hier den Textteil herunterladen, hier die Begründung und hier die zusammenfassende Erklärung

hier können Sie den Bebauungsplan "An der Klosterallee" und hier den Textteil herunterladen, hier die Begründung und hier die zusammenfassende Erklärung

Stetten

hier können Sie den Bebauungsplan "Kreuzäcker" und hier den Textteil herunterladen, hier die Begründung und hier die zusammenfassende Erklärung

Elchingen

hier können Sie den vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Solarpark Elchingen /Salach" (rechtskräftig seit 06.03.2020) herunterladen. Die Datei beinhaltet: Lageplan, Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 20.01.2020

hier können Sie den Bebauungsplan "Großkuchener-Weg Nord I" und hier den Textteil herunterladen, hier die Begründung 

hier können Sie den Bebauungsplan "Großkuchener-Weg Nord II" und hier den Textteil herunterladen, hier die Begründung und hier die zusammenfassende Erklärung

hier können Sie den Bebauungsplan "Großkuchener-Weg Süd" und hier den Textteil herunterladen, hier die Begründung

Ohmenheim

hier können Sie den Bebauungsplan "Bennenberg-West" und hier den Textteil herunterladen, hier die Begründung 

hier können Sie den Bebauungsplan "Bennenberg-Süd" und hier den Textteil herunterlade, hier die Begründung 

hier können Sie den Bebauungsplan "Bennenberg-Mitte" und hier den Textteil herunterladen, hier die Begründung

Dorfmerkingen

hier können Sie den Bebauungsplan "Sandgrube II" und hier den Textteil herunterladen, hier die Begründung

Schweindorf

hier können Sie den Bebauungsplan „Torweg-Nord“, hier den Schriftlicher Teil, Begründung und den Umweltbericht herunterladen.

Unwirksame Bebauungspläne

Hier stehen unwirksame Bebauungspläne zur Verfügung.

Bekanntmachung Unwirksamkeit Bebauungsplan "Sohlhöhe-Süd"