Genehmigung durch das Landratsamt Ostalbkreis mit Bescheid vom 28.11.2024 und Wirksamwerden durch Bekanntmachung im Neresheimer Nachrichtenblatt am 13.12.2024
Der Gemeinderat der Stadt Neresheim hat in öffentlicher Sitzung am 17.07.2024 die Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Neresheim im Bereich des Bebauungsplanes „Riffinger Straße“ im Ortsteil Dorfmerkingen beschlossen. Mit Bescheid vom 28.11.2024 hat das Landratsamt Ostalbkreis diese Änderung gemäß § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) genehmigt. Mit ortsüblicher Bekanntmachung der Genehmigung im Neresheimer Nachrichtenblatt am 13.12.2024 wurde die Änderung des Flächennutzungsplanes wirksam. Der Geltungsbereich beinhaltet die Flurstücke 782, 782/1 und befindet sich am nordwestlichen Ortsrand von Dorfmerkingen an der Riffinger Straße. Im aktuell gültigen Flächennutzungsplan der Stadt Neresheim ist das Plangebiet als Grünfläche und Landwirtschaft dargestellt und befand sich seither im baurechtlichen Außenbereich. Durch die Änderung des Flächennutzungsplans konnte im Parallelverfahren ein vorhabenbezogener Bebauungsplan entwickelt werden, damit die planungsrechtlichen Voraussetzungen für zwei Wohnhäuser mit je zwei Wohneinheiten geschaffen werden konnten. Den ausführlichen Bekanntmachungstext können Sie bei den Anlagen unter „Auszug aus dem Nachrichtenblatt vom 13.12.2024“ einsehen.
Anlagen:
Lageplan vom 17.07.2024
Begründung mit Umweltbericht
Auszug aus dem Nachrichtenblatt vom 13.12.2024