Genehmigung durch das Landratsamt Ostalbkreis mit Bescheid vom 01.10.2025 und Wirksamwerden durch Bekanntmachung im Neresheimer Nachrichtenblatt am 31.10.2025
Der Gemeinderat der Stadt Neresheim hat in seiner Sitzung am 25.06.2025 nach Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen zu den Entwürfen nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB den Abwägungen der Flächennutzungsplanänderung „Freiflächen-Photovoltaikanlage – Hasenbuck & Krapfental“ samt Begründung mit Umweltbericht in der Fassung vom 25.06.2025 zugestimmt und jeweils den Feststellungsbeschluss gefasst.
Das Landratsamt Ostalbkreis hat die Flächennutzungsplanänderung mit Bescheid vom 01.10.2025 gemäß § 6 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 der Verordnung der Landesregierung und des Wirtschaftsministeriums zur Durchführung des Baugesetzbuches sowie gemäß § 74 Abs. 7 Landesbauordnung genehmigt. Mit ortsüblicher Bekanntmachung der Genehmigung im Neresheimer Nachrichtenblatt Nr. 44/2025 am 31.10.2025 wurde die Änderung des Flächennutzungsplanes wirksam. Die maßgebenden Unterlagen liegen während der allgemeinen Dienststunden bei der Stadtverwaltung Neresheim im Bauamt, Hauptstr. 21, 1. OG, Zimmer 502/503 zur Einsichtnahme bereit. Die Bereitstellung zur Einsichtnahme auf der Homepage ist ausschließlich für die Öffentlichkeit bestimmt. Bei einer unzulässigen Weiterverarbeitung der Unterlagen übernimmt die Stadt Neresheim keine Gewährleistung (Verbindlichkeit haben nur die Originale).
Anlagen:
Zusammenfassende Erklärung „Freiflächen-Photovoltaikanlage – Hasenbuck“
Lageplan Änderung FNP Hasenbuck
Begründung mit Umweltbericht Hasenbuck
Zusammenfassende Erklärung „Freiflächen-Photovoltaikanlage – Krapfental“
Lageplan Änderung FNP Krapfental
Begründung mit Umweltbericht Krapfental
Auszug aus dem Nachrichtenblatt vom 31.10.2025