Stadt Neresheim

Seitenbereiche

07326 81-0
  • Wechselbild der Gemeinde
  • Wechselbild der Gemeinde
  • Wechselbild der Gemeinde
  • Wechselbild der Gemeinde
  • Wechselbild der Gemeinde

Seiteninhalt

Bundestagswahl 2025

 

Wir bieten die Beantragung eines Wahlscheins über diesen Link an:
Start – Wahlscheinantrag mit Briefwahlunterlagen

Bundestagswahl am 23. Februar 2025

Wahlbenachrichtigung:
Die Wahlbenachrichtigungen werden in den nächsten Tagen über die Deutsche Post zugestellt. Eine Wahlbenachrichtigung erhält jeder, der im Wählerverzeichnis eingetragen ist. Wer bis zum 02.02.2025 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, sollte sich umgehend mit dem Wahlamt im Rathaus, Tel. 07326/81-25 oder 81-14 in Verbindung setzen.

Briefwahl:
Ab sofort bzw. ab Erhalt der Wahlbenachrichtigung (s.o.) können Briefwahlunterlagen oder die Erteilung eines Wahlscheins schriftlich, elektronisch (z.B. im Internet oder per E-Mail) oder durch persönliche Vorsprache bei der Stadtverwaltung Neresheim beantragt werden.

Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig.

Wir bieten die Beantragung eines Wahlscheins über diesen Link an:
Start – Wahlscheinantrag mit Briefwahlunterlagen
Beim Aufruf des Links erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten aus der persönlichen Wahlbenachrichtigung müssen in das Antragsformular eingetragen werden. Die Unterlagen können nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift gesendet werden. Beachten Sie angesichts der knappen Frist hierbei jedoch die Zustell- und Rücksendezeit. Für die automatische Prüfung der Daten werden unter anderem die Eingabe der Wahlbezirks- und Wählernummer benötigt.
Sollten die Antragsdaten nicht mit unserem digitalisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.

Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt - Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen.

Der Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen werden unverzüglich nach vollständigem Antragseingang zugestellt. Dies ist frühestens ab 06.02.2025 möglich, sobald uns die gedruckten Stimmzettel für die Bundestagswahl vorliegen. Hierbei ist insbesondere im Falle einer abweichenden Versandadresse die Rücksendezeit zu beachten.

Antrag per E-Mail:
Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an hauptamt@neresheim.de einen Wahlschein beantragen.
In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) angeben.

Briefwahl vor Ort im Rathaus ausüben:
Es besteht selbstverständlich wie bei den vorhergehenden Wahlen auch die Möglichkeit, die Briefwahl direkt vor Ort im Rathaus auszufüllen und abzugeben. Hierzu kommen Sie bitte persönlich mit Ihrer Wahlbenachrichtigung und einem gültigen Ausweisdokument im Wahlamt, Zimmer 210 vorbei. Dort erhalten Sie die erforderlichen Wahlunterlagen. Diese Möglichkeit besteht erst, sobald uns die gedruckten Stimmzettel vorliegen, was voraussichtlich ab Donnerstag, 06.02.2025 der Fall ist.

Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Wahlamt unter folgenden Kontaktmöglichkeiten:
Tel. 07326/81-25 oder 81-14
E-Mail: hauptamt@neresheim.de

Wahlscheine können bis zum Freitag, 21. Februar 2025, 15.00 Uhr bei der Stadtverwaltung Neresheim, Wahlamt, Zimmer 210, Hauptstr. 20, 73450 Neresheim, beantragt werden.

Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl bis 12.00 Uhr ein neuer Wahlschein erteilt werden. Wir bitten Sie, sich in diesem Falle an Tel. 07326/81-14 zu wenden.

Die Wahlbriefe müssen dem Wahlamt am Wahltag bis spätestens 18.00 Uhr vorliegen. Der Wahlbrief muss spätestens zur Leerung am Donnerstag, 20. Februar 2025 in den Briefkästen der Deutschen Post AG eingeworfen werden, wenn er die Wahlbehörde am Wahltag rechtzeitig erreichen soll. Der Wahlbrief kann auch direkt bei der Stadtverwaltung Neresheim abgegeben werden.

Ihr Wahlamt
Kontakt: hauptamt@neresheim.de