Stadt Neresheim

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Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren

Vorhabenbezogenes Bebauungsplanverfahren „Freiflächen-Photovoltaikanlage - Krapfental“ in Neresheim-Ohmenheim; Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 14.04 bis 16.05.2025

Der Gemeinderat der Stadt Neresheim hat in seiner Sitzung vom 26.03.2025 die Abwägungen aller eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Freiflächen-Photovoltaikanlage – Krapfental“ in Neresheim-Ohmenheim beschlossen. Mit der Planung ist das Planungsbüro Becker & Haindl, Wemding, beauftragt. Der Vorhabenträger beabsichtigt auf der Fläche einen Solarpark mit Photovoltaik-Modulen zur Stromgewinnung zu bauen. Das Plangebiet hat eine Größe von 1,97 ha und liegt östlich des Ortsteils Ohmenheim. Es umfasst die Flur-Nr.58, Gemarkung Ohmenheim. Des Weiteren hat der Gemeinderat Neresheim in seiner Sitzung am 26.03.2025 dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Freiflächen-Photovoltaikanlage – Krapfental“ in der Fassung vom 26.03.2025 zugestimmt und beschlossen, auf dieser Planungsgrundlage die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Mit ortsüblicher Bekanntmachung im Neresheimer Nachrichtenblatt (Nr. 14/2025) am 04.04.2025 wurde der Auslegungsbeschluss bekannt gemacht. Die Unterlagen des Bebauungsplanes werden im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 14.04.2025 bis einschließlich 16.05.2025 im Rathaus der Stadt Neresheim, Hauptstr. 21, 1. OG, Zimmer 503 während der üblichen Dienstzeiten zur Einsichtnahme aufliegt. Es wird empfohlen, einen Termin zur Einsichtnahme zu vereinbaren; außerhalb der üblichen Dienstzeiten können andere Termine vereinbart werden (Tel. 07326 81-17 oder per Mail emma.kurz(@)neresheim.de). Neben der Erläuterung der Planungszielsetzungen ist hierbei auch die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Weiterhin können während dieser Zeit Bedenken und Anregungen schriftlich, elektronisch (info(@)neresheim.de) oder mündlich zur Niederschrift vorgetragen werden. Die Informationsmöglichkeit auf der Homepage ist ausschließlich für die Einsichtnahme der Öffentlichkeit bestimmt. Bei einer unzulässigen Weiterverarbeitung der Unterlagen übernimmt die Stadt Neresheim keine Gewährleistung (Verbindlichkeit haben nur die Originale).

Zusätzlich liegen bereits folgende Arten umweltbezogener Stellungnahmen vor:

Thema –

Von der Planung

berührten Belange

Bezeichnung der Informationsquelle

Vorliegende umweltbezogene Informationen zu

Schutzgut Mensch und seine Gesundheit

Umweltbericht

- Immissionen – Lärm und Blendwirkungen

- Erholung

Landratsamt Ostalbkreis – GB Gewerbeaufsicht und GB Straßenverkehr

- Vermeidung von Lichtimmissionen,

- Reflexionen und Blendwirkung

Schutzgut Pflanzen und Tiere, biologische Vielfalt

Begründung und Umweltbericht

Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung nach §13ff. BNatSchG;

Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutz-rechtlichen Prüfung (saP)

- Eingrünung der Anlage

- Angaben zur Grünflächenpflege

- Einschätzung möglicher

- Veränderungen durch

- Überdeckung durch Solarmodule

- Vermeidungs- und Ausgleichs-

- Maßnahmen

- Geschützte Biotope

Landratsamt Ostalbkreis – SG Naturschutz

- Hinweise zu Vermeidungs-maßnahmen (Bauzeitenbeschränkung, Waldabstandsfläche 30 m, ergänzende Gehölzpflanzungen)

Fläche

Umweltbericht

- Flächeninanspruchnahme und

Zweckverband Landeswasserversorgung

- Rückbauverpflichtung

Boden

Umweltbericht

- Bodenverhältnisse

- Ermittlung Kompensationsbedarf

Landratsamt Ostalbkreis – GB Wasserwirtschaft;

Regierungspräsidium Freiburg – Abt. Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau

- Bodenkundliche Verhältnisse und Bewertung

- Bodenschutzkonzept insb. Maßnahmen zur Minimierung von Bodenverdichtungen

Landratsamt Ostalbkreis – GB Landwirtschaft;

Bauernverband Ostalb Heidenheim

- Lage im Vorbehaltsflur II „überwiegend landbauwürdige Flächen“

- Einbezug der Flurbilanzen

Wasser

Umweltbericht

- Grundwasserverhältnisse

- Versickerungseigenschaften

Landratsamt Ostalbkreis – GB Wasserwirtschaft;

Regierungspräsidium Freiburg – Abt. Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau;

Zweckverband Landeswasserversorgung

- Wasserschutzgebiet Zone III des festgesetzten Wasserschutzgebietes „WF im Egautal, Dischingen, ZV LW Stuttgart 135/002/01)“

Schutzgut Luft und Klima

Umweltbericht

- mikro- und lokalklimatische Verhältnisse und Luftqualität

Schutzgut Landschaftsbild

Umweltbericht

- Eigenart und Einsehbarkeit

- Auswirkungen auf das Landschaftsbild durch technische Überprägung

Stellungnahme der Öffentlichkeit

- Höhenbegrenzungen

Schutzgut Kultur

Umweltbericht

- Keine

Landschafts- und sonstige Pläne

Regierungspräsidium Stuttgart – Abt. Wirtschaft und Infrastruktur;

Regionalverband Ostwürttemberg

- Regionalplan Ostwürttemberg 2020 bzw. Fortschreibung 2035

- Kartopgraphische Darstellung Alternativenprüfung

Anlagen:

Planzeichnung mit Textteil und örtlichen Bauvorschriften

Begründung mit Umweltbericht

Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung

Bodenschutzkonzept

Auszug aus dem Nachrichtenblatt vom 04.04.2025

Vorhabenbezogenes Bebauungsplanverfahren „Freiflächen-Photovoltaikanlage - Hasenbuck“ in Neresheim-Ohmenheim; Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 14.04 bis 16.05.2025

Der Gemeinderat der Stadt Neresheim hat in seiner Sitzung vom 26.03.2025 die Abwägungen aller eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Freiflächen-Photovoltaikanlage – Hasenbuck“ in Neresheim-Ohmenheim beschlossen. Mit der Planung ist das Planungsbüro Becker & Haindl, Wemding, beauftragt. Der Vorhabenträger beabsichtigt auf der Fläche einen Solarpark mit Photovoltaik-Modulen zur Stromgewinnung zu bauen. Das Plangebiet hat eine Größe von 17,28 ha und liegt östlich des Ortsteils Ohmenheim. Es umfasst die Flur-Nrn. 197, 198, 199, 200, 201 und 202, Gemarkung Ohmenheim. Des Weiteren hat der Gemeinderat Neresheim in seiner Sitzung am 26.03.2025 dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Freiflächen-Photovoltaikanlage – Hasenbuck“ in der Fassung vom 26.03.2025 zugestimmt und beschlossen, auf dieser Planungsgrundlage die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Mit Ortsüblicher Bekanntmachung im Neresheimer Nachrichtenblatt (Nr. 14/2025) am 04.04.2025 wurde der Auslegungsbeschluss bekannt gemacht. Die Unterlagen des Bebauungsplanes werden im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 14.04.2025 bis einschließlich 16.05.2025 im Rathaus der Stadt Neresheim, Hauptstr. 21, 1. OG, Zimmer 503 während der üblichen Dienstzeiten zur Einsichtnahme aufliegt. Es wird empfohlen, einen Termin zur Einsichtnahme zu vereinbaren; außerhalb der üblichen Dienstzeiten können andere Termine vereinbart werden (Tel. 07326 81-17 oder per Mail emma.kurz(@)neresheim.de). Neben der Erläuterung der Planungszielsetzungen ist hierbei auch die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Weiterhin können während dieser Zeit Bedenken und Anregungen schriftlich, elektronisch (info(@)neresheim.de) oder mündlich zur Niederschrift vorgetragen werden. Die Informationsmöglichkeit auf der Homepage ist ausschließlich für die Einsichtnahme der Öffentlichkeit bestimmt. Bei einer unzulässigen Weiterverarbeitung der Unterlagen übernimmt die Stadt Neresheim keine Gewährleistung (Verbindlichkeit haben nur die Originale).

Zusätzlich liegen bereits folgende Arten umweltbezogener Stellungnahmen vor:

Thema –

Von der Planung

berührten Belange

Bezeichnung der Informationsquelle

Vorliegende umweltbezogene Informationen zu

Schutzgut Mensch und seine Gesundheit

Umweltbericht

- Immissionen – Lärm und Blendwirkungen

- Erholung

Landratsamt Ostalbkreis – GB Gewerbeaufsicht und GB Straßenverkehr

- Vermeidung von Lichtimmissionen, Reflexionen und Blendwirkung

Schutzgut Pflanzen und Tiere, biologische Vielfalt

Begründung und Umweltbericht

Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung nach §13ff. BNatSchG;

Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP)

- Eingrünung der Anlage

- Angaben zur Grünflächenpflege

- Einschätzung möglicher

- Veränderungen durch

- Überdeckung durch Solarmodule

- Vermeidungs-, Ausgleichs- und

- CEF-Maßnahmen

- Vorkommende Tierarten: bodenbrütende Vogelarten (Feldlerche) und Festlegung von Maßnahmen zur Vermeidung

Landratsamt Ostalbkreis – SG Naturschutz

- Hinweise zu Vermeidungs- und CEF-Maßnahmen bzgl. vorkommender Vogelarten (Bauzeitenbeschränkung, Waldabstandsfläche 30 m, ergänzende Gehölzpflanzungen)

Regierungspräsidium Stuttgart – Abt. Umwelt

- Einzäunung durchlässig für Kleinsäuger und Amphibien

- Grünkorridor und Randflächen als hochwertige Brachen

- Beweidung

Fläche

Umweltbericht

- Flächeninanspruchnahme

Zweckverband Landeswasserversorgung

- Rückbauverpflichtung

Boden

Umweltbericht

- Bodenverhältnisse

- Ermittlung Kompensationsbedarf

Landratsamt Ostalbkreis – GB Wasserwirtschaft;

Regierungspräsidium Stuttgart – Abt. Wirtschaft und Infrastruktur;

Regierungspräsidium Freiburg – Abt. Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau

- Bodenkundliche Verhältnisse und Bewertung

- Bodenschutzkonzept insb. Maßnahmen zur Minimierung von Bodenverdichtungen

Landratsamt Ostalbkreis – GB Landwirtschaft;

Bauernverband Ostalb Heidenheim

- Lage im Vorbehaltsflur II „überwiegend landbauwürdige Flächen“

- Einbezug der Flurbilanzen

Wasser

Umweltbericht

- Grundwasserverhältnisse

- Versickerungseigenschaften

Landratsamt Ostalbkreis – GB Wasserwirtschaft;

Regierungspräsidium Freiburg – Abt. Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau;

Zweckverband Landeswasserversorgung

- Wasserschutzgebiet Zone III des festgesetzten Wasserschutzgebietes „WF im Egautal, Dischingen, ZV LW Stuttgart 135/002/01)“

Schutzgut Luft und Klima

Umweltbericht

- mikro- und lokalklimatische Verhältnisse und Luftqualität

Schutzgut Landschaftsbild

Umweltbericht

- Eigenart und Einsehbarkeit

- Auswirkungen auf das Landschaftsbild durch technische Überprägung

Stellungnahmen der Öffentlichkeit

- Sichtbezüge

- Fernwirkung

- Höhenbegrenzungen

Schutzgut Kultur

Regierungspräsidium Stuttgart – Abt. Landesamt für Denkmalschutz

- Archäologisches Kulturdenkmal „Römerstraße“ und Maßnahmen zur Vermeidung und zum Erhalt

Landschafts- und sonstige Pläne

Regierungspräsidium Stuttgart – Abt. Wirtschaft und Infrastruktur;

Regionalverband Ostwürttemberg;

Regierungspräsidium Freiburg – Abt. Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau

- Regionalplan Ostwürttemberg 2020 bzw. Fortschreibung 2035

- Kartopgraphische Darstellung Alternativenprüfung

 

 

-

Anlagen:

Planzeichnung mit Textteil und örtlichen Bauvorschriften

Begründung mit Umweltbericht

Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung

Bodenschutzkonzept

Auszug aus dem Nachrichtenblatt vom 04.04.2025

Flächennutzungsplanänderungen der Stadt Neresheim „Freiflächen-Photovoltaikanlage - Hasenbuck“ und „Freiflächen-Photovoltaikanlage – Krapfental“ auf Gemarkung Ohmenheim

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 14.04 bis 16.05.2025

Der Gemeinderat der Stadt Neresheim hat in seiner Sitzung vom 26.03.2025 die Abwägungen aller eingegangenen Stellungnahmen aus den frühzeitigen Beteiligungen nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB der Flächennutzungsplanänderungen „Freiflächen-Photovoltaikanlage – Hasenbuck“ und „Freiflächen-Photovoltaikanlage – Krapfental“ in Neresheim-Ohmenheim beschlossen. Der Flächennutzungsplan sieht im Wesentlichen in den zu überplanenden Bereichen „Fläche für die Landwirtschaft“ vor. Die bisherigen Darstellungen sollen in den betroffenen Bereichen im Wesentlichen in ein „Sondergebiet mit der Zweckbestimmung: Photovoltaik“ gem. 5 Abs. 2 Satz 1 BauGB und § 11 Abs. 2 BauNVO geändert werden. Des Weiteren hat der Gemeinderat Neresheim in seiner Sitzung am 26.03.2025 die Entwürfe zu den Flächennutzungsplanänderungen jeweils in der Fassung vom 26.03.2025 zugestimmt und beschlossen, auf dieser Planungsgrundlage die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Mit der Planung ist das Planungsbüro Becker & Haindl, Wemding, beauftragt. Mit ortsüblicher Bekanntmachung im Neresheimer Nachrichtenblatt (Nr. 14/2025) am 04.04.2025 wurde der Auslegungsbeschluss bekannt gemacht. Die Flächennutzungsplanänderungen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB werden in der Zeit vom 14.04.2025 bis einschließlich 16.05.2025 im Rathaus der Stadt Neresheim, Hauptstr. 21, 1. OG, Zimmer 503 während der üblichen Dienstzeiten zur Einsichtnahme ausgelegt. Es wird empfohlen, einen Termin zur Einsichtnahme zu vereinbaren; außerhalb der üblichen Dienstzeiten können andere Termine vereinbart werden (Tel. 07326 81-17 oder per Mail emma.kurz(@)neresheim.de). Neben der Erläuterung der Planungszielsetzungen ist hierbei auch die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Weiterhin können während dieser Zeit Bedenken und Anregungen schriftlich, elektronisch (info(@)neresheim.de) oder mündlich zur Niederschrift vorgetragen werden. Die Informationsmöglichkeit auf der Homepage ist ausschließlich für die Einsichtnahme der Öffentlichkeit bestimmt. Bei einer unzulässigen Weiterverarbeitung der Unterlagen übernimmt die Stadt Neresheim keine Gewährleistung (Verbindlichkeit haben nur die Originale).

Anlagen:

Planzeichnung Änderung FNP, Hasenbuck

Begründung mit Umweltbericht Hasenbuck

Planzeichnung Änderung FNP, Krapfental

Begründung mit Umweltbericht Krapfental

Auszug aus dem Nachrichtenblatt vom 04.04.2025

Ganzheitliche Fortschreibung des FNP mit Zieljahr 2040 für das gesamte Gemeindegebiet Neresheim im Regelverfahren; Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses, Billigung des Vorentwurfs und Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat der Stadt Neresheim hat am 27.11.2024 in öffentlicher Sitzung gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die ganzheitliche Fortschreibung des Flächennutzungsplans beschlossen sowie den Vorentwurf mit zeichnerischem Teil und Begründung in der Fassung vom 15.05.2024 gebilligt. Der Geltungsbereich beinhaltet das gesamte Gemeindegebiet der Stadt Neresheim.

Hinweis: Der Flächennutzungsplan nach § 5 BauGB wird von den Gemeinden für das gesamte Gemeindegebiet aufgestellt und stellt flächenhaft die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung sowie den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde ergebende Art der Bodennutzung in ihren Grundzügen dar. Dabei entfaltet der Flächennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplan keine unmittelbare rechtliche Wirkung, sondern dient vielmehr als Leitfaden, an welcher Stelle künftig bestimmte Nutzungen in einem bestimmten Umfang untergebracht werden können und schafft damit die Grundlage für spätere Planungsstufen. Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen jedoch dient der Flächennutzungsplan für die beteiligten Behörden und Träger öffentlicher Belange als verbindliches Programm, von welchem die Planungen nicht ohne ein Änderungsverfahren abweichen dürfen. Somit übernimmt der Flächennutzungsplan eine nicht unwesentliche Aufgabe für die Weiterentwicklung der Stadt Neresheim bis zum Jahr 2040. Die Standortwahl neuer Bauflächen fungiert als frühzeitiges Steuerungselement, besonders mit Hinblick auf Umwelt-, Landschafts- und Artenschutz, um spätere Bebauungspläne einfacher und schneller aufstellen und umsetzen zu können. Maßgebend ist der Vorentwurf der ganzheitlichen Fortschreibung des Flächennutzungsplans mit Begründung der G+H Ingenieurteam GmbH aus Giengen in der Fassung vom 15.05.2024.

Die maßgebenden Planunterlagen werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 09.12.2024 bis 17.01.2024 (je einschließlich) beim Bürgermeisteramt Neresheim, Hauptstr. 21, 1. OG im Bauamt, Zimmer 502/503 während der üblichen Dienststunden zur Einsicht ausgelegt. Stellungnahmen können ab dem 09.12.2024 bis einschließlich zum 17.01.2024 schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Zudem kann die Abgabe einer Stellungnahme auch per E-Mail (nm(@)gh-ingenieurteam.de) erfolgen. Diese Informationsmöglichkeit ist ausschließlich für die Beteiligung der Öffentlichkeit bestimmt. Bei einer unzulässigen Weiterverarbeitung der Unterlagen übernimmt die Stadt Neresheim keine Gewährleistung (Verbindlichkeit haben nur die Originale). Den ausführlichen Bekanntmachungstext ersehen Sie nachfolgend bei den Anlagen unter „Auszug aus dem Nachrichtenblatt vom 06.12.2024“.

Anlagen:

• Planteil FNP-Fortschreibung

• Begründung FNP Fortschreibung

• Auszug aus dem Nachrichtenblatt vom 06.12.2024