Der Gemeinderat der Stadt Neresheim hat am 23.10.2024 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, für den Bereich „Hörnle II“ einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan und örtlichen Bauvorschriften aufzustellen.Nachdem die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange abgeschlossen war, hat der Gemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung am 28.04.2025 die eingegangenen Stellungnahmen behandelt. Außerdem wurde der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan, bestehend aus Lageplan, Textteil sowie der Satzung über örtliche Bauvorschriften, der Begründung und Umweltbericht mit Bestandsplan, artenschutzrechtlicher Relevanzuntersuchung und Eingriffsermittlung vom 09.04.2025 gebilligt und die Veröffentlichung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Nach
§ 4 Abs. 2 BauGB werden die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche von den Planungen tangiert werden, zu dem Planentwurf eingeholt.
Im Einzelnen gilt der Lageplan vom 09.04.2025, gefertigt durch die stadtlandingenieure GmbH, Ellwangen. Der Geltungsbereich des Plangebietes umfasst ca. 2,73 ha und liegt sich westlich der Ortslage von Dorfmerkingen, direkt angrenzend an das bestehende Betriebsgelände der Firma Wilhelm Röser Söhne Gmbh & Co.KG. Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich Teilflächen der Flurstücke 543 und 544, Gemarkung Dorfmerkingen. Mit dem Bebauungsplan soll Baurecht für gewerbliche Baufläche geschaffen werden, um die Erweiterung sowie die Optimierung der Betriebsabläufe eines hier ansässigen Betriebes zu ermöglichen. Folgende umweltbezogene Daten liegen vor: Umweltbericht mit Aussagen zu den Schutzgütern Mensch, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Kultur- und sonstigen Sachgütern sowie Eingriffsermittlung und Relevanzuntersuchung mit Aussagen zu planungsrelevanten Arten (Vögel). Hier werden die Auswirkungen durch die Planung und erforderliche Maßnahmen beschrieben. Der Öffentlichkeit sowie den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Der Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan „Hörnle II“ wird vom 19. Mai 2025 bis 20. Juni 2025, jeweils einschließlich auf der Homepage der Stadt Neresheim unter www.neresheim.de > Leben > Bauleitplanung&Bebauungspläne > Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren veröffentlicht. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden können: elektronisch, schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Stadtbauamt Neresheim, Hauptstraße 21, 73450 Neresheim oder an folgende E-Mail-Adresse: emma.kurz(@)neresheim.de und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können sowie dass die Unterlagen ebenfalls im Stadtbauamt Neresheim, Hauptstraße 21 im 1. Obergeschoss, Zimmer 502/503 zu den üblichen Öffnungszeiten (Sprechstunden sind von Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und donnerstags von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie am Freitag von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr), eingesehen werden können. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Die Informationsmöglichkeit auf der Homepage ist ausschließlich für die Einsichtnahme der Öffentlichkeit bestimmt. Bei einer unzulässigen Weiterverarbeitung der Unterlagen übernimmt die Stadt Neresheim keine Gewährleistung (Verbindlichkeit haben nur die Originale).
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