Stadt Neresheim

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Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Riffinger Straße“ in Neresheim-Dorfmerkingen sowie Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Neresheim

Beteiligung der Öffentlichkeit – Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB); Beteiligungszeitraum: 27.05. – 28.06.2024

Der Gemeinderat der Stadt Neresheim hat am 15.05.2024 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Neresheim im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Riffinger Straße“ sowie den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Riffinger Straße“ gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen und nach § 4 Abs. 2 BauGB die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich von der Planung tangiert werden kann, zum Planentwurf einzuholen. Das Plangebiet befindet sich am nördlichen Ortsrand Dorfmerkingens, östlich der Riffinger Straße. Maßgebend sind der zeichnerische Teil und der Textteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit den örtlichen Bauvorschriften, Begründung und Umweltbericht sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan vom Ingenieurbüro Gansloser GmbH & Co. KG vom 06.05.2024 sowie der Planteil mit Begründung zur Flächennutzungsplanänderung in der Fassung vom 06.05.2024. Die maßgebenden Unterlagen sowie der Auszug aus dem Neresheimer Nachrichtenblatt vom 24.05.2024 sind nachfolgend einsehbar. Der Auslegungszeitraum ist von Montag, 27.05.2024 bis einschließlich Freitag, 28.06.2024. Während der Auslegungsfrist kann sich die Öffentlichkeit zur Planung äußern und es können Stellungnahmen vorgebracht werden (Details siehe Anlage „Auszug aus dem Nachrichtenblatt“). Diese Informationsmöglichkeit ist ausschließlich für die Beteiligung der Öffentlichkeit im Bebauungsplan- und Flächennutzungsplanänderungsverfahren bestimmt. Bei einer unzulässigen Weiterverarbeitung übernimmt die Stadt Neresheim keine Gewährleistung (Verbindlichkeit haben nur die Originale). Zusätzlich werden die Planunterlagen im Stadtbauamt der Stadt Neresheim, Hauptstraße 21, 1. OG, Zimmer 503 während der allgemeinen Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegt. Über die Stellungnahmen entscheidet der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung.

Anlagen:

1 Flächennutzungsplanänderung.pdf

2 Begründung zur Flächennutzungsplanänderung.pdf

3 Planzeichnung.pdf

4 Vorhaben- und Erschließungsplan.pdf

5 Textteil.pdf

6 Begründung mit Umweltbericht.pdf

Abwägung VE Bebauungsplan.pdf

Abwägung VE Flächennutzungsplanänderung.pdf

Auszug Nachrichtenblatt vom 24.05.2024.pdf