Stadt Neresheim

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Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren

Vorhabenbezogenes Bebauungsplanverfahren "Weilermerkinger Weg" in Neresheim-Ohmenheim

Billigung des Entwurfs, Auslegungsbeschluss und öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 03.11. bis 03.12.2025

Der Gemeinderat der Stadt Neresheim hat am 28.04.2025 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, für den Bereich „Weilermerkinger Weg“ einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan und örtlichen Bauvorschriften im Regelverfahren aufzustellen.

Nachdem die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange abgeschlossen war, hat der Gemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung am 22.10.2025 die eingegangenen Stellungnahmen behandelt. Außerdem wurde der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan, bestehend aus Lageplan, Textteil sowie der Satzung über örtliche Bauvorschriften, der Begründung und Umweltbericht mit Bestandsplan, Eingriffsermittlung, Relevanzuntersuchung und externer Ausgleichsmaßnahme vom 30.09.2025 gebilligt und die Veröffentlichung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Nach § 4 Abs. 2 BauGB werden die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche von den Planungen tangiert werden, zu dem Planentwurf eingeholt. Im Einzelnen gilt der Lageplan vom 30.09.2025, gefertigt durch das Büro Stadtlandingenieure, Ellwangen. Der Geltungsbereich des Plangebietes umfasst ca. 2,77 ha. Die Planungsfläche liegt nördlich von Ohmenheim zwischen der B466, der L1070 und dem Weilermerkinger Weg. Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich die Flurstücke 683, 684 und 685 sowie Teilflächen der Flurstücke 680, 681 (Weg) und 686. Der Stadt Neresheim liegt eine Anfrage eines ortsansässigen Betriebes für die Erstellung eines Veranstaltungsgebäudes mit Hofladen vor. Im Gebäude soll auch eine Wohnung für den Betriebsinhaber entstehen und innerhalb der bestehenden Hoffläche Umnutzungen und Erweiterungen ermöglicht werden, um die Erweiterung sowie die Optimierung der Betriebsabläufe des hier ansässigen Betriebes zu ermöglichen. Bei den Bebauungsplanunterlagen sind folgende umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen verfügbar und liegen ebenfalls öffentlich aus: Umweltbericht mit Aussagen zu den Schutzgütern Mensch, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Kultur- und sonstigen Sachgütern; die weiteren wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen von Privaten, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zu den Themen Raumordnung und Bedarfsnachweis, Verkehrsbelange, Denkmalschutz, Landwirtschaft, Artenschutz und geschütztes Biotop.

Der Öffentlichkeit sowie den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Der Entwurf zur Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Neresheim im Planbereich „Weilermerkinger Weg“ wird vom 03. November 2025 bis 03. Dezember 2025, jeweils einschließlich beim Bürgermeisteramt Neresheim, Hauptstraße 21, 73450 Neresheim während der üblichen Dienststunden zur Einsicht ausgelegt. Während dieser Zeit ist bei den gleichen Dienststellen Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung geboten. Außerhalb dieser Zeiten können andere Termine vereinbart werden (Tel. 07326/8117 oder per E-Mail emma.kurz(@)neresheim.de). Weiterhin können während dieser Zeit Bedenken und Anregungen schriftlich, elektronisch (info(@)neresheim.de) oder mündlich zur Niederschrift vorgetragen werden. Hinweise: Diese Information auf der Homepage ist ausschließlich für die Beteiligung der Öffentlichkeit bestimmt. Bei unzulässiger Weiterverarbeitung der Unterlagen übernimmt die Stadt Neresheim keine Gewährleistung (Verbindlichkeit haben nur die Originale). Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben. Eingegangene Stellungnahmen werden mit jeweiliger Namensnennung öffentlich behandelt.

Anlagen:

Planteil

Textteil mit örtlichen Bauvorschriften

Begründung

Anlage 1 zur Begründung: Umweltbericht

Anhang 1 zum Umweltbericht: Bestandsplan

Anhang 2 zum Umweltbericht: Eingriffsermittlung

Anhang 3 zum Umweltbericht: Relevanzuntersuchung

Anhang 4 zum Umweltbericht: Externe Ausgleichsmaßnahme

Auszug Nachrichtenblatt vom 31.10.2025

Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Neresheim im Planbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Weilermerkinger Weg“ in Ohmenheim

Billigung des Entwurfs, Auslegungsbeschluss und öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 03.11. bis 03.12.2025

Der Gemeinderat der Stadt Neresheim hat am 28.04.2025 in öffentlicher Sitzung den Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes im Planbereich des Bebauungsplanes „Weilermerkinger Weg“ gefasst
(§2 Abs. 1 BauGB). Nachdem die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange abgeschlossen war, hat der Gemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung am 22.10.2025 die eingegangenen Stellungnahmen behandelt. Außerdem wurde der Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes im Planbereich „Weilermerkinger Weg“ vom 30.09.2025 gebilligt und die Veröffentlichung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Nach § 4 Abs. 2 BauGB werden die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche von den Planungen tangiert werden, zu dem Planentwurf eingeholt.

Die Planungsfläche liegt nördlich von Ohmenheim zwischen der B466, der L1070 und dem Weilermerkinger Weg und umfasst ca. 2,77 ha. Ziele und Zwecke der Planung: Der Stadt Neresheim liegt eine Anfrage eines ortsansässigen Betriebes für die Erstellung eines Veranstaltungsgebäudes mit Hofladen vor. Im Gebäude soll auch eine Wohnung für den Betriebsinhaber entstehen und innerhalb der bestehenden Hoffläche Umnutzungen und Erweiterungen ermöglicht werden, um die Erweiterung sowie die Optimierung der Betriebsabläufe des hier ansässigen Betriebes zu ermöglichen. Da der Bebauungsplan nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt ist, muss parallel eine Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgen. Folgende umweltbezogene Daten liegen vor: Zur Vermeidung von Doppelprüfungen darf bei parallel durchgeführten Bauleitplanverfahren gem.
§ 2 Abs. 4 S. 5 BauGB eine Beschränkung auf andere oder zusätzlich zu prüfende Umweltbelange erfolgen. Der Geltungsbereich der FNP-Änderung ist von dem des Bebauungsplanes „Weilermerkinger Weg“ voll umfasst, sodass die Prüfung der Umweltbelange im Bebauungsplanverfahren erfolgt. Bei den Bebauungsplanunterlagen sind folgende umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen verfügbar und liegen ebenfalls öffentlich aus: Umweltbericht mit Aussagen zu den Schutzgütern Mensch, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Kultur- und sonstigen Sachgütern; die weiteren wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen von Privaten, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zu den Themen Raumordnung und Bedarfsnachweis, Verkehrsbelange, Denkmalschutz, Landwirtschaft, Artenschutz und geschütztes Biotop.

Der Öffentlichkeit sowie den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Der Entwurf zur Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Neresheim im Planbereich „Weilermerkinger Weg“ wird vom 03. November 2025 bis 03. Dezember 2025 beim Bürgermeisteramt Neresheim, Hauptstraße 21 (Bauamt, 1. OG), 73450 Neresheim während der üblichen Dienststunden zur Einsicht ausgelegt. Während dieser Zeit ist bei den gleichen Dienststellen Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung geboten. Außerhalb dieser Zeiten können andere Termine vereinbart werden (Tel. 07326/8117 oder per E-Mail emma.kurz(@)neresheim.de). Weiterhin können während dieser Zeit Bedenken und Anregungen schriftlich, elektronisch (info(@)neresheim.de) oder mündlich zur Niederschrift vorgetragen werden. Hinweise: Diese Information auf der Homepage ist ausschließlich für die Beteiligung der Öffentlichkeit bestimmt. Bei unzulässiger Weiterverarbeitung der Unterlagen übernimmt die Stadt Neresheim keine Gewährleistung (Verbindlichkeit haben nur die Originale). Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben. Eingegangene Stellungnahmen werden mit jeweiliger Namensnennung öffentlich behandelt.

Anlagen:

Unterlagen Änderung Flächennutzungsplan Weilermerkinger Weg

Auszug Nachrichtenblatt vom 31.10.2025

Ganzheitliche Fortschreibung des FNP mit Zieljahr 2040 für das gesamte Gemeindegebiet Neresheim im Regelverfahren; Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses, Billigung des Vorentwurfs und Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat der Stadt Neresheim hat am 27.11.2024 in öffentlicher Sitzung gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die ganzheitliche Fortschreibung des Flächennutzungsplans beschlossen sowie den Vorentwurf mit zeichnerischem Teil und Begründung in der Fassung vom 15.05.2024 gebilligt. Der Geltungsbereich beinhaltet das gesamte Gemeindegebiet der Stadt Neresheim.

Hinweis: Der Flächennutzungsplan nach § 5 BauGB wird von den Gemeinden für das gesamte Gemeindegebiet aufgestellt und stellt flächenhaft die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung sowie den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde ergebende Art der Bodennutzung in ihren Grundzügen dar. Dabei entfaltet der Flächennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplan keine unmittelbare rechtliche Wirkung, sondern dient vielmehr als Leitfaden, an welcher Stelle künftig bestimmte Nutzungen in einem bestimmten Umfang untergebracht werden können und schafft damit die Grundlage für spätere Planungsstufen. Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen jedoch dient der Flächennutzungsplan für die beteiligten Behörden und Träger öffentlicher Belange als verbindliches Programm, von welchem die Planungen nicht ohne ein Änderungsverfahren abweichen dürfen. Somit übernimmt der Flächennutzungsplan eine nicht unwesentliche Aufgabe für die Weiterentwicklung der Stadt Neresheim bis zum Jahr 2040. Die Standortwahl neuer Bauflächen fungiert als frühzeitiges Steuerungselement, besonders mit Hinblick auf Umwelt-, Landschafts- und Artenschutz, um spätere Bebauungspläne einfacher und schneller aufstellen und umsetzen zu können. Maßgebend ist der Vorentwurf der ganzheitlichen Fortschreibung des Flächennutzungsplans mit Begründung der G+H Ingenieurteam GmbH aus Giengen in der Fassung vom 15.05.2024.

Die maßgebenden Planunterlagen werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 09.12.2024 bis 17.01.2024 (je einschließlich) beim Bürgermeisteramt Neresheim, Hauptstr. 21, 1. OG im Bauamt, Zimmer 502/503 während der üblichen Dienststunden zur Einsicht ausgelegt. Stellungnahmen können ab dem 09.12.2024 bis einschließlich zum 17.01.2024 schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Zudem kann die Abgabe einer Stellungnahme auch per E-Mail (nm(@)gh-ingenieurteam.de) erfolgen. Diese Informationsmöglichkeit ist ausschließlich für die Beteiligung der Öffentlichkeit bestimmt. Bei einer unzulässigen Weiterverarbeitung der Unterlagen übernimmt die Stadt Neresheim keine Gewährleistung (Verbindlichkeit haben nur die Originale). Den ausführlichen Bekanntmachungstext ersehen Sie nachfolgend bei den Anlagen unter „Auszug aus dem Nachrichtenblatt vom 06.12.2024“.

Anlagen:

• Planteil FNP-Fortschreibung

• Begründung FNP Fortschreibung

• Auszug aus dem Nachrichtenblatt vom 06.12.2024