Billigung des Entwurfs, Auslegungsbeschluss und öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 03.11. bis 03.12.2025
Der Gemeinderat der Stadt Neresheim hat am 28.04.2025 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, für den Bereich „Weilermerkinger Weg“ einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan und örtlichen Bauvorschriften im Regelverfahren aufzustellen.
Nachdem die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange abgeschlossen war, hat der Gemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung am 22.10.2025 die eingegangenen Stellungnahmen behandelt. Außerdem wurde der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan, bestehend aus Lageplan, Textteil sowie der Satzung über örtliche Bauvorschriften, der Begründung und Umweltbericht mit Bestandsplan, Eingriffsermittlung, Relevanzuntersuchung und externer Ausgleichsmaßnahme vom 30.09.2025 gebilligt und die Veröffentlichung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Nach § 4 Abs. 2 BauGB werden die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche von den Planungen tangiert werden, zu dem Planentwurf eingeholt. Im Einzelnen gilt der Lageplan vom 30.09.2025, gefertigt durch das Büro Stadtlandingenieure, Ellwangen. Der Geltungsbereich des Plangebietes umfasst ca. 2,77 ha. Die Planungsfläche liegt nördlich von Ohmenheim zwischen der B466, der L1070 und dem Weilermerkinger Weg. Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich die Flurstücke 683, 684 und 685 sowie Teilflächen der Flurstücke 680, 681 (Weg) und 686. Der Stadt Neresheim liegt eine Anfrage eines ortsansässigen Betriebes für die Erstellung eines Veranstaltungsgebäudes mit Hofladen vor. Im Gebäude soll auch eine Wohnung für den Betriebsinhaber entstehen und innerhalb der bestehenden Hoffläche Umnutzungen und Erweiterungen ermöglicht werden, um die Erweiterung sowie die Optimierung der Betriebsabläufe des hier ansässigen Betriebes zu ermöglichen. Bei den Bebauungsplanunterlagen sind folgende umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen verfügbar und liegen ebenfalls öffentlich aus: Umweltbericht mit Aussagen zu den Schutzgütern Mensch, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Kultur- und sonstigen Sachgütern; die weiteren wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen von Privaten, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zu den Themen Raumordnung und Bedarfsnachweis, Verkehrsbelange, Denkmalschutz, Landwirtschaft, Artenschutz und geschütztes Biotop.
Der Öffentlichkeit sowie den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Der Entwurf zur Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Neresheim im Planbereich „Weilermerkinger Weg“ wird vom 03. November 2025 bis 03. Dezember 2025, jeweils einschließlich beim Bürgermeisteramt Neresheim, Hauptstraße 21, 73450 Neresheim während der üblichen Dienststunden zur Einsicht ausgelegt. Während dieser Zeit ist bei den gleichen Dienststellen Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung geboten. Außerhalb dieser Zeiten können andere Termine vereinbart werden (Tel. 07326/8117 oder per E-Mail emma.kurz(@)neresheim.de). Weiterhin können während dieser Zeit Bedenken und Anregungen schriftlich, elektronisch (info(@)neresheim.de) oder mündlich zur Niederschrift vorgetragen werden. Hinweise: Diese Information auf der Homepage ist ausschließlich für die Beteiligung der Öffentlichkeit bestimmt. Bei unzulässiger Weiterverarbeitung der Unterlagen übernimmt die Stadt Neresheim keine Gewährleistung (Verbindlichkeit haben nur die Originale). Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben. Eingegangene Stellungnahmen werden mit jeweiliger Namensnennung öffentlich behandelt.
Anlagen:
Planteil
Textteil mit örtlichen Bauvorschriften
Begründung
Anlage 1 zur Begründung: Umweltbericht
Anhang 1 zum Umweltbericht: Bestandsplan
Anhang 2 zum Umweltbericht: Eingriffsermittlung
Anhang 3 zum Umweltbericht: Relevanzuntersuchung
Anhang 4 zum Umweltbericht: Externe Ausgleichsmaßnahme
Auszug Nachrichtenblatt vom 31.10.2025