Stadt Neresheim

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Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren

Bebauungsplan „Sohlhöhe IV“ in Neresheim im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB; Billigung des geänderten Planentwurfs und erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 BauGB

Der Gemeinderat der Stadt Neresheim hat in der öffentlichen Sitzung am 21.11.2022 die Abwägungen aller eingegangenen Stellungnahmen aus der formellen Beteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplanverfahren „Sohlhöhe IV“ beschlossen und den geänderten Entwurf des Bebauungsplans sowie den geänderten Entwurf der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften gebilligt. Die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die erneute Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB wurde beschlossen. Im „Allgemeinen Wohngebiet WA2“ sind nun 6 Wohneinheiten zugelassen. Dabei wurde bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten Teilen des Bebauungsplans abgegeben werden können. Die maßgebenden Bebauungsplanunterlagen sind in der Zeit vom 02.05. bis 16.05.2023 (je einschließlich) beim Bürgermeisteramt Neresheim, Hauptstr. 21, 1. Obergeschoss im Stadtbauamt zur Einsicht ausgelegt. Die Informationsmöglichkeit hier auf der Homepage ist ausschließlich für die Beteiligung für die Öffentlichkeit bestimmt. Bei einer unzulässigen Weiterverarbeitung der Unterlagen übernimmt die Stadt Neresheim keine Gewährleistung (Verbindlichkeit haben nur die Originale). Während der Auslegungsfrist können beim Bürgermeisteramt Bedenken und Anregungen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch vorgetragen werden (Amtliche Bekanntmachung vom 21.04.2023; siehe Anlage „Auszug aus dem Nachrichtenblatt“).

Anlagen:
-Übersichtsplan
-Planzeichnung
-Textteil
-Begründung
-Schalltechnische Voruntersuchung
-Abwägungstabelle
-Relevante Stellungnahmen Behörden und Träger öffentlicher Belange
-Behörden und Träger öffentlicher Belange – Keine Einwendungen