Der Gemeinderat der Stadt Neresheim hat in seiner Sitzung vom 26.03.2025 die Abwägungen aller eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Freiflächen-Photovoltaikanlage – Hasenbuck“ in Neresheim-Ohmenheim beschlossen. Mit der Planung ist das Planungsbüro Becker & Haindl, Wemding, beauftragt. Der Vorhabenträger beabsichtigt auf der Fläche einen Solarpark mit Photovoltaik-Modulen zur Stromgewinnung zu bauen. Das Plangebiet hat eine Größe von 17,28 ha und liegt östlich des Ortsteils Ohmenheim. Es umfasst die Flur-Nrn. 197, 198, 199, 200, 201 und 202, Gemarkung Ohmenheim. Des Weiteren hat der Gemeinderat Neresheim in seiner Sitzung am 26.03.2025 dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Freiflächen-Photovoltaikanlage – Hasenbuck“ in der Fassung vom 26.03.2025 zugestimmt und beschlossen, auf dieser Planungsgrundlage die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Mit Ortsüblicher Bekanntmachung im Neresheimer Nachrichtenblatt (Nr. 14/2025) am 04.04.2025 wurde der Auslegungsbeschluss bekannt gemacht. Die Unterlagen des Bebauungsplanes werden im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 14.04.2025 bis einschließlich 16.05.2025 im Rathaus der Stadt Neresheim, Hauptstr. 21, 1. OG, Zimmer 503 während der üblichen Dienstzeiten zur Einsichtnahme aufliegt. Es wird empfohlen, einen Termin zur Einsichtnahme zu vereinbaren; außerhalb der üblichen Dienstzeiten können andere Termine vereinbart werden (Tel. 07326 81-17 oder per Mail emma.kurz(@)neresheim.de). Neben der Erläuterung der Planungszielsetzungen ist hierbei auch die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Weiterhin können während dieser Zeit Bedenken und Anregungen schriftlich, elektronisch (info(@)neresheim.de) oder mündlich zur Niederschrift vorgetragen werden. Die Informationsmöglichkeit auf der Homepage ist ausschließlich für die Einsichtnahme der Öffentlichkeit bestimmt. Bei einer unzulässigen Weiterverarbeitung der Unterlagen übernimmt die Stadt Neresheim keine Gewährleistung (Verbindlichkeit haben nur die Originale).
Zusätzlich liegen bereits folgende Arten umweltbezogener Stellungnahmen vor:
Thema – Von der Planung berührten Belange | Bezeichnung der Informationsquelle | Vorliegende umweltbezogene Informationen zu |
Schutzgut Mensch und seine Gesundheit | Umweltbericht | - Immissionen – Lärm und Blendwirkungen - Erholung |
Landratsamt Ostalbkreis – GB Gewerbeaufsicht und GB Straßenverkehr | - Vermeidung von Lichtimmissionen, Reflexionen und Blendwirkung |
Schutzgut Pflanzen und Tiere, biologische Vielfalt | Begründung und Umweltbericht Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung nach §13ff. BNatSchG; Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) | - Eingrünung der Anlage - Angaben zur Grünflächenpflege - Einschätzung möglicher - Veränderungen durch - Überdeckung durch Solarmodule - Vermeidungs-, Ausgleichs- und - CEF-Maßnahmen - Vorkommende Tierarten: bodenbrütende Vogelarten (Feldlerche) und Festlegung von Maßnahmen zur Vermeidung |
Landratsamt Ostalbkreis – SG Naturschutz | - Hinweise zu Vermeidungs- und CEF-Maßnahmen bzgl. vorkommender Vogelarten (Bauzeitenbeschränkung, Waldabstandsfläche 30 m, ergänzende Gehölzpflanzungen) |
Regierungspräsidium Stuttgart – Abt. Umwelt | - Einzäunung durchlässig für Kleinsäuger und Amphibien - Grünkorridor und Randflächen als hochwertige Brachen - Beweidung |
Fläche | Umweltbericht | - Flächeninanspruchnahme |
Zweckverband Landeswasserversorgung | - Rückbauverpflichtung |
Boden | Umweltbericht | - Bodenverhältnisse - Ermittlung Kompensationsbedarf |
Landratsamt Ostalbkreis – GB Wasserwirtschaft; Regierungspräsidium Stuttgart – Abt. Wirtschaft und Infrastruktur; Regierungspräsidium Freiburg – Abt. Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau | - Bodenkundliche Verhältnisse und Bewertung - Bodenschutzkonzept insb. Maßnahmen zur Minimierung von Bodenverdichtungen |
Landratsamt Ostalbkreis – GB Landwirtschaft; Bauernverband Ostalb Heidenheim | - Lage im Vorbehaltsflur II „überwiegend landbauwürdige Flächen“ - Einbezug der Flurbilanzen |
Wasser | Umweltbericht | - Grundwasserverhältnisse - Versickerungseigenschaften |
Landratsamt Ostalbkreis – GB Wasserwirtschaft; Regierungspräsidium Freiburg – Abt. Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau; Zweckverband Landeswasserversorgung | - Wasserschutzgebiet Zone III des festgesetzten Wasserschutzgebietes „WF im Egautal, Dischingen, ZV LW Stuttgart 135/002/01)“ |
Schutzgut Luft und Klima | Umweltbericht | - mikro- und lokalklimatische Verhältnisse und Luftqualität |
Schutzgut Landschaftsbild | Umweltbericht | - Eigenart und Einsehbarkeit - Auswirkungen auf das Landschaftsbild durch technische Überprägung |
Stellungnahmen der Öffentlichkeit | - Sichtbezüge - Fernwirkung - Höhenbegrenzungen |
Schutzgut Kultur | Regierungspräsidium Stuttgart – Abt. Landesamt für Denkmalschutz | - Archäologisches Kulturdenkmal „Römerstraße“ und Maßnahmen zur Vermeidung und zum Erhalt |
Landschafts- und sonstige Pläne | Regierungspräsidium Stuttgart – Abt. Wirtschaft und Infrastruktur; Regionalverband Ostwürttemberg; Regierungspräsidium Freiburg – Abt. Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau | - Regionalplan Ostwürttemberg 2020 bzw. Fortschreibung 2035 - Kartopgraphische Darstellung Alternativenprüfung |
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Anlagen:
Planzeichnung mit Textteil und örtlichen Bauvorschriften
Begründung mit Umweltbericht
Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung
Bodenschutzkonzept
Auszug aus dem Nachrichtenblatt vom 04.04.2025