Stadt Neresheim

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Liebe Eltern,

wir freuen uns, dass Sie Interesse an einem Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung in Neresheim haben.

Um Sie auf der Suche nach einem geeigneten Kitaplatz zu unterstützen, hat die Stadt auf das zentrales Online-Anmeldesystem „Little Bird“ umgestellt.

Mit ein paar Mausklicks können Sie sich nun bequem von Zuhause aus online für einen Betreuungsplatz informieren, vormerken und anmelden.

Zum Anmelden klicken Sie hierfür auf den folgenden Link:
https://portal.little-bird.de/neresheim

Jährlicher Ablauf

Anmeldezeitraum:

Es werden in den Kindertagesstätten alle eingegangenen Vormerkungen bis zum 31.01. berücksichtigt.

Sie können sich somit jederzeit über das System „Little Bird“ bei zwei Einrichtung vormerken lassen.

01.02. – 14.02.   Vergabezeitraum der Einrichtungen
bis 14.02.   schriftliche Zu- oder Absage von den Einrichtungen an Sie per Mail
bis 28.02.  

Sie haben 14 Tage Zeit, sich zu entscheiden, ob Sie bei Platzzusage den Platz annehmen

  • Die Vormerkung ist ab Geburt des Kindes möglich.
  • Sie können sich für zwei Einrichtungen entscheiden und diese priorisieren. Sie haben allerdings keinen Anspruch darauf, an einer bestimmten Kindertageseinrichtung aufgenommen zu werden.
  • Das Datum der Vormerkung hat keinen Einfluss auf die Platzvergabe.
  • Sie sollten sich mindestens sechs Monate vor dem gewünschten Aufnahmedatum vormerken lassen.
  • Die Aufnahme in den Kindertagesstätten erfolgt in der Regel zum 01.09. eines Jahres. Bei freien Kapazitäten kann die Einrichtung auch unterm Jahr Kinder über das System aufnehmen.


Sie haben keine Möglichkeit die Bedarfsmeldung im Internet zu nutzen oder haben Fragen oder Anliegen?

Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Stadt Neresheim
Hauptstr. 20
73450 Neresheim
Tel.: 07326/ 81-36
E-Mail: jasmin.albert(@)neresheim.de
Internet: www.neresheim.de

FAQ zu Little Bird

Fragen und Antworten zu der Anmeldung bei „Little Bird“:

Ich habe mehrere Kinder. Muss ich diese einzeln anmelden?
Sie müssen nur einmal ein Benutzerkonto anlegen, aber den Anmeldevorgang in den jeweiligen Kindertageseinrichtungen für jedes Kind ausführen. Bitte legen Sie jedes Kind zwingend extra an.

 

Was ist unter „Geschwisterkind in der Kindertageseinrichtung“ zu verstehen?
Ein oder mehrere Ihrer Kinder werden bereits in einer Kindertageseinrichtung betreut und Sie wünschen, ein weiteres Ihrer Kinder in dieser Kindertageseinrichtung anzumelden.
In Kindertageseinrichtungen haben Kinder innerhalb der gleichen Dringlichkeitsstufe den Vorrang, deren Geschwisterkind bereits in derselben Kindertageseinrichtung ist und diese zum Zeitpunkt des Eintritts des neu angemeldeten Kindes noch mindestens fünf Monate besuchen wird.

 

Was ist, wenn nur eine Person das Sorgerecht hat?
Bei Eingabe der Daten besteht die Auswahloption '1. Personensorgeberechtigte/r hat alleiniges Sorgerecht'.

 

Der 2. Personensorgeberechtigte wird nicht in der Anmeldeübersicht angezeigt.
Bitte kontrollieren Sie, ob der Punkt 'Ich möchte Angaben zum zweiten Sorgeberechtigten machen' im Anmeldevorgang aktiviert und ausgefüllt ist.
Im Sinne der Kindergartenbetreuungsverträge und der Ermittlung der Dringlichkeit muss unbedingt der 2. Sorgeberechtigte eingetragen werden.

 

Wir sind beide personensorgeberechtigt und leben in einem gemeinsamen Haushalt.
Leben beide Personensorgeberechtigten mit dem Kind in einem Haushalt, hat die Abfrage, bei welchem Personensorgeberechtigten das Kind lebt, keine Auswirkung auf Ihre Anmeldung oder die Platzvergabe. Dies wird standardmäßig abgefragt.

 

Kann ich meine Daten jederzeit im Kita-Portal anpassen/korrigieren?
Sie können Ihre Daten im Kita-Portal selbst verwalten und korrigieren. Die Daten werden in der betreffenden Kindertageseinrichtung aktualisiert. Dies kann bis zum nächsten Tag dauern.
Bitte beachten Sie, dass es sich bei der Anmeldeübersicht im PDF-Format um eine Darstellung Ihrer ursprünglichen Anmeldungen handelt. Geänderte Daten werden in Ihrem Benutzerkonto, nicht jedoch in diesem PDF angezeigt.

 

Bis zu welchem Zeitpunkt muss ich mein Kind angemeldet haben?
Die meisten Kinderbetreuungsplätze werden zum Beginn eines Kindergartenjahres (01.09. eines jeden Jahres) vergeben.

Zeitlicher Ablauf:

bis zum 31.01. eines jeden Jahres

Anmeldezeitraum
01.02. – 14.02.Vergabezeitraum der Einrichtungen
bis 14.02.schriftliche Zu- oder Absage von den Einrichtungen an Sie per Mail
bis 28.02.

Rückmeldung von Ihnen bei Platzzusage, ob Sie den Platz annehmen

Werden frühere Anmeldungen bevorzugt behandelt bei der Platzvergabe?
Frühzeitige Anmeldungen haben keinen Vorrang. Die Plätze für das neue Kindergartenjahr, das am 1.9. eines jeden Jahres beginnt, werden im Februar vergeben. Berücksichtig werden hier alle Anmeldungen, die bis zum 31.01. eines jeden Jahres eingegangen sind.
Alle bis dahin eingegangene Anmeldungen gelten als 'zeitgleich eingegangen'.

 

Ist die Anmeldung als Geltendmachung des Platzanspruchs meines Kindes zu verstehen? Habe ich mit der Anmeldung im Kita-Portal bereits eine sichere Zusage in einer Kindertageseinrichtung?
Sie haben keinen Anspruch darauf, an einer bestimmten Kindertageseinrichtung aufgenommen zu werden. Mit Ihrer Online-Anmeldung stellen Sie lediglich einen Antrag auf Aufnahme für die ausgewählten Kindertageseinrichtungen.
Gibt es mehr Anmeldungen als verfügbare Plätze an einer Kindertageseinrichtung, dann werden diese Plätze nach den jeweils geltenden Kriterien vergeben.
Die Anmeldung ist keine Geltendmachung des Anspruchs auf Förderung in Kindertageseinrichtungen.
Die Kindertageseinrichtungen vergeben selbstständig ihre freien Plätze gemäß den jeweiligen Platzvergabekriterien.

 

Welche Kindertageseinrichtungen sind im Kita-Portal gelistet?
Grundsätzlich enthält das Kita-Portal alle Kindertageseinrichtungen in Neresheim.
Kindertagespflegestellen sind hier nicht gelistet. Diese finden Sie über die Homepage Neresheim unter „Kinder & Betreuung“.

 

Bei wie vielen Kindertageseinrichtungen kann ich mein Kind anmelden bzw. ist die Anmeldung in mehreren Kindertageseinrichtungen möglich?
Sie können Ihr Kind in bis zu zwei Kitas vormerken lassen. Die Auswahl Ihrer Wunsch-Kitas sollte so gestaltet werden, dass ein Platzangebot von Ihnen auch immer angenommen werden kann. Unter der Voraussetzung, dass die Kita Ihnen einen Kitaplatz anbieten kann, erhalten Sie eine Zusage der Einrichtung.

 

Ist eine mehrmalige Anmeldung in einer Kindertageseinrichtung möglich?
Sie können in einer Altersgruppe nur eine Anmeldung je Kindertageseinrichtung vornehmen.
Mehrmalige Anmeldungen in der gleichen Altersgruppe in einer Kindertageseinrichtung werden vom EDV-System erkannt und bereinigt. Vorherige Anmeldungen werden als 'verworfen' im Status gekennzeichnet.

 

Ich habe mein Kind unterjährig für einen Kita-Platz angemeldet. Muss ich die Anmeldung für das neue Kita-Jahr wiederholen?
Mehrfachanmeldungen in Kindertageseinrichtungen sind nicht möglich. Die Anmeldungen haben auch über den von Ihnen gewünschten Betreuungsbeginn hinaus eine Gültigkeit. Wenn Sie bis keine Zusage erhalten und weiterhin einen Betreuungsplatz benötigen, können Sie das gewünschte Eintrittsdatum online bei Ihren Anmeldungen in Ihrem Benutzerkonto ändern.

 

Mein Kind benötigt nun eine andere Einrichtungsart oder wechselt unterjährig die Altersstufe. Kann ich das gewünschte Eintrittsdatum dennoch einfach ändern?
Ändert sich aufgrund des Alters Ihres Kindes (nächsthöhere Altersstufe) die Einrichtungsart (z.B. nun Kindergarten statt Kinderkrippe), ist eine Neuanmeldung notwendig.
Eine Änderung des Betreuungswunschdatums bestehender Anmeldungen ist nach dem 31.08. nicht mehr möglich. (Altersgruppen: unter 3 Jahre, über 3 Jahre).
 

Wie kann ich Kindertageseinrichtungen auswählen und anmelden?
Sie können direkt auf der Startseite eine Vorauswahl (gewünschter Betreuungsbeginn, Geburtsdatum Ihres Kindes, Standort) eingeben und eine Auswahlliste der Kindertageseinrichtungen anzeigen lassen. Auf der Folgeseite haben Sie die Möglichkeit, die Suche durch weitere Filteroptionen einzugrenzen.
Bitte beachten Sie: Jeder Filter reduziert die Suchergebnisse und schränkt Ihre Auswahl weiter ein. Zudem können Sie direkt über die 'Einrichtungssuche' gewünschte Betreuungsmöglichkeiten auswählen.

Haben Sie alle Kindertageseinrichtungen ausgewählt, gehen Sie über 'Meine Auswahl' zu Ihrer Übersichtsliste und starten den Anmeldevorgang (Prinzip eines Online-Warenkorbs). Die Auswahlliste (meine Auswahl) zeigt nach erfolgter Anmeldung wieder die Zahl '0' an.
 

Wo kann ich die getätigten Anmeldungen sehen?
Gehen Sie in 'Mein Konto' und klicken Sie auf den Punkt 'Anmeldungen'. Hier wird Ihnen eine Übersichtsliste aller getätigten Anmeldungen und deren Status angezeigt. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, das Anmeldebestätigung im PDF-Format über Ihre Nachrichten auszudrucken. Bitte beachten Sie, dass es sich bei der Anmeldeübersicht im PDF-Format um eine Darstellung Ihrer ursprünglichen Anmeldungen handelt. Geänderte Daten werden in Ihrem Benutzerkonto, nicht jedoch in diesem PDF angezeigt.
 

Ab welchem Alter kann ich mein Kind für eine Krippe oder Kita anmelden?
Krippe (Kinder überwiegend im Alter ab einem Jahr bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres):
Die Anmeldung ungeborener Kinder ist über das Kita-Portal nicht möglich. Bitte führen Sie die Anmeldung Ihres Kindes nach Geburt mit Feststehen des Geburtsdatums und des Geschlechts durch.

 

Ich habe mein Passwort vergessen oder möchte dieses ändern.
Bitte klicken Sie auf 'Mein Konto' - Passwort vergessen. Mit Eingabe Ihrer registrierten E-Mailadresse (E-Mailadresse zum Einloggen in Ihr Benutzerkonto) haben Sie die Möglichkeit, ein neues Passwort anzufordern.
Ebenso haben Sie in den Einstellungen die Möglichkeit, Ihr Passwort jederzeit zu ändern.


Erfolgt durch das Kita-Portal eine zentrale Vergabe aller Plätze durch die Stadt Neresheim?
Nein, eine zentrale Vergabe der verfügbaren Plätze findet nicht durch das System bzw. durch die Stadt Neresheim statt. Dies ist weiterhin Aufgabe der Einrichtungsleitungen/Träger. Diese vergeben die freien Betreuungsplätze nach den jeweiligen Richtlinien.


Was bedeutet der Status 'Warteliste'?
Ihr Kind befindet sich auf der Warteliste der angemeldeten Kindertageseinrichtung. Sollte eine Platzzusage ergehen, ändert sich der Status auf 'Zusage'.

 

Wie erfahre ich von einer Zusage?
Über eine Zusage werden Sie durch die Einrichtung und zusätzlich mit einer Nachricht in Ihrem Benutzerkonto informiert. Der Status ändert sich ebenfalls entsprechend auf 'Zusage' (die Annahmefrist durch die Eltern beträgt 14 Tage). Bitte kontrollieren Sie regelmäßig den Status Ihrer getätigten Anmeldungen in Ihrem Benutzerkonto des Kita-Portals.



Falle ich bei einer Zusage einer Kindertageseinrichtung von allen Wartelisten?
Im Falle einer Platzannahme durch Sie, werden alle weiteren offenen Anmeldungen und Zusagen verworfen. Dies geschieht nicht, wenn Sie eine Zusage erhalten, diese aber noch nicht angenommen haben. Sie haben die Möglichkeit, sich erneut in Kindertageseinrichtungen anzumelden.

 

Was passiert mit einer Zusage bei unrichtigen oder unzutreffenden Angaben?
Bitte beachten Sie, dass alle Angaben wahrheitsgemäß gemacht werden müssen.
Bei unrichtigen oder unzutreffenden Angaben kann eine erteilte Platzzusage aufgehoben werden.
 

Erfahre ich von einer Zusage, wenn ich mich nicht zuhause, sondern z.B. im Urlaub befinde?
Der aktuelle Status der getätigten Anmeldung wird bei einer Zusage geändert. Zusätzlich erhalten Sie eine Information an das Benutzerkonto.
Sie haben auch online jederzeit die Möglichkeit, den angebotenen Platz in der Kindertageseinrichtung zu bestätigen.
 

Wie kann ich eine Platzzusage bestätigen?
Sie haben direkt in Ihrem Benutzerkonto des Kita-Portals die Möglichkeit, eine Zusage zu bestätigen. (Punkt 'Anmeldungen' anklicken und die entsprechende Kindertageseinrichtung mit dem Status 'Zusage' anwählen (Anmeldung ansehen). Am Ende der Seite besteht die Möglichkeit, die Zusage anzunehmen oder abzusagen).
Bitte beachten Sie, dass Ihre Anmeldungen bei einer Annahme einer Zusage von anderen Wartelisten verworfen werden.
 

Was passiert, wenn ich mich nicht innerhalb der 14-tägigen Frist zurückmelde?
Die Zusage und Anmeldung in dieser Kindertageseinrichtung werden bei nicht fristgerechter Rückmeldung bzw. Annahme der Zusage innerhalb von 14 Tagen automatisch verworfen.

 

Welche Bedeutung hat das Masernschutzgesetz ab 01. März 2020 bei einer Zusage in einer Kindertageseinrichtung?
Ab dem 01. März 2020 muss aufgrund des neuen Masernschutzgesetzes bei neu aufgenommenen Kindern in Kindertageseinrichtungen der Impfschutz nachgewiesen werden (Älter als 23 Monate = vollständiger Impfschutz, jünger als 24 Monate, aber älter als 12 Monate = erste Standardimpfung, jünger als 12 Monate = ohne Impfung).
Ausführliche Informationen zum Masernschutzgesetz und den Nachweismöglichkeiten erhalten Sie über den folgenden Link:
www.bundesgesundheitsministerium.de/impfpflicht.html

 

Was mache ich, wenn ich keine Zusage erhalte?
Sie können sich gerne bei einer weiteren, für Sie in Frage kommende Kindertageseinrichtungen zusätzlich anmelden.
 

Wir ziehen nach Neresheim. Kann ich mein Kind bereits vor dem Umzug anmelden?
Sie haben bereits vor dem Umzug die Möglichkeit Ihr Kind online in verschiedenen Kindertageseinrichtungen anzumelden und Ihren Zuzug kenntlich zu machen

 

Welche Adresse gebe ich an?
Den Kindertageseinrichtungen muss zum Anmeldestichtag eine gültige postalische Zustelladresse vorliegen, damit Sie benachrichtigt werden können.

 

Kann ich den Zuzug auch ohne Adresse in Neresheim (noch nicht bekannt) kenntlich machen?
Sie haben bei der Erstanmeldung die Möglichkeit im Kita-Portal den Zuzug kenntlich zu machen. Sobald Sie eine gültige postalische Anschrift in Neresheim haben, können Sie diese Daten in Ihrem Benutzerkonto im Kita-Portal ändern. Bitte geben Sie in diesem Fall zunächst Ihre derzeit gültige postalische Adresse an.

 

Sie haben keine Möglichkeit die Bedarfsmeldung im Internet zu nutzen oder haben Fragen oder Anliegen?
Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Stadt Neresheim
Hauptstr. 20
73450 Neresheim
Tel.: 07326/ 81-36
E-Mail: jasmin.albert@neresheim.de
Internet: www.neresheim.de

 


Sie haben keine Möglichkeit die Bedarfsmeldung im Internet zu nutzen oder haben Fragen oder Anliegen?

Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Stadt Neresheim
Hauptstr. 20
73450 Neresheim
Tel.: 07326/ 81-36
E-Mail: jasmin.albert(@)neresheim.de
Internet: www.neresheim.de