Stadt Neresheim

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Allgemeines

Was ist eine Landeserstaufnahmestelle?

Die nach Deutschland kommenden, flüchtenden Menschen werden anhand des „Königsteiner Schlüssels“ auf die Bundesländer verteilt. Baden-Württemberg nimmt dementsprechend 13,02 % (Stand 2018) der asylbegehrenden Menschen in Landeserstaufnahmestellen (LEA) auf. Die maximale Aufenthaltsdauer beträgt sechs Monate. In dieser Zeit werden die Menschen registriert, gesundheitlich untersucht und ggf. behandelt. Daraufhin folgt die Weiterverteilung in die vorläufige Unterbringung (Gemeinschaftsunterkunft). Eine Landeserstaufnahmestelle befindet sich im Karlsruhe. (Quelle: Gemeindetag Baden-Württemberg)

Was ist eigentlich eine Gemeinschaftsunterkunft?

Nach der Erstaufnahme werden Flüchtlinge, deren Asylantrag noch nicht abgeschlossen ist, in vorläufigen Unterkünften (Gemeinschaftsunterkünften) untergebracht. Sie werden den Stadt- und Landkreisen anhand der jeweiligen Einwohnerzahl zugeordnet. Sobald der Asylantrag abgeschlossen ist und spätestens nach 24 Monaten ziehen die Menschen in Anschlussunterkünfte. (Quelle: Gemeindetag Baden-Württemberg)

Was ist eigentlich eine Anschlussunterbringung?

Der Aufenthalt in einer vorläufigen Unterbringung (Gemeinschaftsunterkunft) endet, sobald über den Asylantrag entschieden wurde bzw. nach 24 Monaten. Die Städte und Gemeinden sind dazu verpflichtet, die Asylbewerber in einer AU unterzubringen, denen es nicht gelingt, eigenständig eine Wohnung zu finden. Hier gelten in der Regel dieselben Voraussetzungen wie in der Unterbringung von obdachlos gewordenen Menschen. In Neresheim gibt es verschiedene Anschlussunterkünfte. Diese sind dezentral über das gesamte Stadtgebiet verteilt. (Quelle: Gemeindetag Baden-Württemberg)

Was sind Flüchtlinge?

Flüchtlinge sind laut Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 Personen, die aus begründeter Furcht vor der Verfolgung ihrer Person wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe Schutz in einem anderen Land suchen. In amtlichen Statistiken gelten die Bezeichnungen Flüchtlinge und Asylberechtigte nur für Menschen, die schon Schutzstatus besitzen: Asylberechtigte werden nach dem Asylrecht im Grundgesetz anerkannt, Flüchtlingen wird Flüchtlingsschutz nach der Genfer Konvention gewährt. (Quelle: Glossar der Neuen deutschen Medienmacher – Formulierungshilfen für die Berichterstattung im Einwanderungsland, Stand. 1. Dezember 2018)

Was ist ein Bleiberecht?

„Bleiberecht“ bezeichnet die Aufenthaltserlaubnis für Ausländer, die sich schon länger ohne Aufenthaltsrecht in Deutschland aufhalten, weil sie zum Beispiel als abgelehnte Asylsuchende geduldet wurden. In Deutschland wird der Begriff auch als politische Forderung und Synonym zum international gebräuchlichen Begriff „Legalisierung“ verwendet. Voraussetzungen für die gesetzliche Bleiberechts- und Altfallregelung sind unter anderem objektiven Abschiebehindernisse, ein mehrjähriger Aufenthalt in Deutschland, eine Arbeitsstelle sowie Integrationsnachweise. (Quelle: Glossar der Neuen deutschen Medienmacher – Formulierungshilfen für die Berichterstattung im Einwanderungsland, Stand. 1. Dezember 2018)

Was ist eine Duldung?

Eine Duldung betrifft Menschen ohne einen Aufenthaltstitel, von deren Abschiebung jedoch vorübergehend abgesehen wird, weil ihnen eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben droht oder eine Abschiebung nicht möglich ist (zum Beispiel, weil in dem Herkunftsland Krieg herrscht oder sie keine Papiere haben). Durch die Duldung wird der Aufenthalt zwar nicht rechtmäßig, aber es entfällt die Strafbarkeit wegen „illegalen Aufenthalts“. (Quelle: Glossar der Neuen deutschen Medienmacher – Formulierungshilfen für die Berichterstattung im Einwanderungsland, Stand. 1. Dezember 2018)