Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
am kommenden Sonntag, 12. Oktober 2025, sind Sie zur Wahl aufgerufen, um den Bürgermeister der Stadt Neresheim für die nächsten 8 Jahre zu bestimmen.
Diese Wahl ist von großer Bedeutung für die Stadt Neresheim. Der Bürgermeister ist Vorsitzender des Rates, leitet die gesamte Stadtverwaltung, vertritt die Interessen aller Bürgerinnen und Bürger und gestaltet die Zukunft des Gesamtstadtgebiets maßgeblich mit. Ihre Wahlentscheidung hat unmittelbare Auswirkungen darauf, wie sich unsere Stadt in den kommenden Jahren entwickelt.
Demokratie ist keine Selbstverständlichkeit – sie lebt von der aktiven Mitgestaltung.
Deshalb: Jede Stimme zählt!
Mit Ihrer Stimme zeigen Sie, dass Ihnen Ihre Stadt am Herzen liegt. Kommunalpolitik ist „Politik im Nahbereich“ – viele Entscheidungen, die uns alle betreffen, werden hier vor Ort gefällt. Demokratie bedeutet, durch Ausübung des Wahlrechts für unser Gemeinwesen Verantwortung zu übernehmen und die Zukunft unserer Bürgerschaft selbst zu gestalten.
Durch eine hohe Wahlbeteiligung können Wahlberechtigte ihr Interesse an der Ausrichtung und Entwicklung der Gesamtstadt in den kommenden 8 Jahren beurkunden. Eine hohe Wahlbeteiligung gibt dem gewählten Bewerber den nötigen Rückhalt, um unsere Gemeinde mit Zuversicht und Engagement zu führen.
Nutzen Sie deshalb Ihr Wahlrecht und gehen Sie am nächsten Sonntag zur Wahl.
Christine Weber
Vorsitzende Gemeindewahlausschuss
Wichtige Hinweise zur Bürgermeisterwahl am 12.10.2025
Wahlbenachrichtigung:
Die Wahlbenachrichtigungen als Brief mit dem Aufdruck „Amtliche Wahlbenachrichtigung“ wurden bis spätestens 21.09.2025 zugestellt. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, wird gebeten sich umgehend beim Bürgermeisteramt Neresheim, Rathaus, Zimmer 209, Tel. 07326/81-25 zu melden, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann.
Wahlberechtigt sind Deutsche im Sinne von Art. 116 des Grundgesetzes sowie Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürger), die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens 3 Monaten in der Gemeinde mit Hauptwohnung wohnen und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Näheres entnehmen Sie der öffentlichen Bekanntmachung vom 05. September 2025.
Briefwahl
Mit Erhalt der Wahlbenachrichtigung ist es möglich, Briefwahl zu beantragen.
Briefwahlunterlagen können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten schriftlich oder mündlich, nicht aber telefonisch beantragt werden. Hierzu steht Ihnen auch die Möglichkeit zur Beantragung online zur Verfügung. Dies ist aus technischen Gründen nur bis Donnerstag, 09.10.2025, 12.00 Uhr möglich.
Wahlscheine können bis zum Freitag, 10. Oktober, 18.00 Uhr mündlich oder schriftlich bei der Stadtverwaltung Neresheim, Wahlamt, Zimmer 209, Hauptstr. 20, 73450 Neresheim, beantragt werden.
Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl bis 12.00 Uhr ein neuer Wahlschein erteilt werden. Wir bitten Sie, sich in diesem Falle an Tel. 07326/81-14 zu wenden.
Die Wahlbriefe müssen dem Wahlamt am Wahltag bis spätestens 18.00 Uhr vorliegen. Der Wahlbrief muss so rechtzeitig in den Briefkästen der Deutschen Post AG eingeworfen werden, dass er die Wahlbehörde am Wahltag noch fristgerecht erreicht.
Der Wahlbrief kann auch bei der Stadtverwaltung Neresheim abgegeben werden.