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Landtagswahl 2026

Am 8. März 2026 wählt Baden-Württemberg einen neuen Landtag. Mit Ihrer Stimme entscheiden Sie mit, wer das Land in den kommenden Jahren gestaltet – von Bildung über Umwelt bis Wirtschaft.

Zum ersten Mal gilt ein reformiertes Wahlrecht mit zwei Stimmen und ein Wahlalter ab 16 Jahren.

Rund 7,7 Millionen Menschen sind laut Statistischem Landesamt bei der Landtagswahl 2026 wahlberechtigt. Das sind so viele wie noch nie. Durch die Absenkung des Wahlalters ist auch der Anteil der Erstwahlberechtigten höher als bei vorigen Landtagswahlen – rund 650.000 Menschen und damit 8,4 Prozent aller Wahlberechtigten können am 8. März 2026 erstmals ihre Stimme abgeben.


Die Wahlbekanntmachung zur Landtagswahl am 08.03.2026 ist in der Rubrik öffentliche Bekanntmachungen (oder siehe unten bei „Weitere Infos”) sowie im Nachrichtenblatt am 20.02.2026 veröffentlicht worden.

Wahlzeit ist von 8.00–18.00 Uhr.

Gewählt wird mit einem amtlichen Stimmzettel, der beim Betreten des Wahlraums ausgehändigt wird - ohne Verwendung von Briefumschlägen. Jeder Wähler hat erstmals eine Erststimme und eine Zweitstimme (s. Muster des Stimmzettels). Zur Sicherstellung der selbstständigen Wahlteilnahme von Blinden und Sehbehinderten mithilfe von Wahlschablonen wurde der Stimmzettel einheitlich oben rechts gelocht (siehe § 28 Abs. 1 Landeswahlordnung).

Der Wähler gibt seine Erststimme in der Weise ab, dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Wahlkreisbewerber sie gelten soll, und seine Zweitstimme in der Weise, dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste (Partei) sie gelten soll.

Der Stimmzettel muss in einer Wahlzelle gekennzeichnet werden, damit das Wahlgeheimnis gewährleistet ist. Das Fotografieren und Filmen in der Wahlkabine ist verboten. Der Wähler hat seinen Stimmzettel so zu falten, dass die Stimmabgabe nicht erkennbar wird. Ein Wähler, der seinen Stimmzettel außerhalb der Wahlzelle kennzeichnet oder faltet, ist vom Wahlvorstand zurückzuweisen. Faltet ein Wähler seinen Stimmzettel so, dass seine Stimme erkennbar ist, ist er ebenfalls zurückzuweisen. Der Wähler hat die Möglichkeit, einen neuen Stimmzettel zu verlangen.

Es ist nicht zulässig, dass 2 oder mehr Personen gleichzeitig eine Wahlzelle betreten.

Außerdem bitten wir, zur Wahl die Wahlbenachrichtigung mitzubringen. Diese wurde allen Wahlberechtigten bis spätestens 15.02.2026 in einem Briefumschlag mit der Aufschrift „Amtliche Wahlbenachrichtigung“ nach Hause zugestellt. Wer die Benachrichtigung verlegt hat, ist dennoch wahlberechtigt, wenn er im Wählerverzeichnis eingetragen ist. Bitte bringen Sie in diesem Fall ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) mit.

Wahlscheine und Briefwahlunterlagen:

Wahlscheine und Briefwahlunterlagen werden bis Freitag, 06.03.2026, 15.00 Uhr auf dem Rathaus, Zimmer 210 ausgestellt. Das Wahlamt ist hierzu durchgehend von 8.00 bis 15.00 Uhr geöffnet.

Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen oder verloren gegangen ist, kann ihm bis Samstag, 07.03.2026, 12.00 Uhr ein neuer Wahlschein ausgestellt werden. Bitte wenden Sie sich in diesem Falle an Tel. 07326/8114. Im Falle einer nachweislich plötzlichen Erkrankung können die Wahlunterlagen am Wahltag, Sonntag, 08.03.2026 noch bis 15.00 Uhr beim Bürgermeisteramt Neresheim beantragt und gegen Vorlage einer Vollmacht abgeholt werden. Wenden Sie sich in diesem Fall bitte an den Wahlvorstand im Rathaus Neresheim vor Ort.

Briefwähler müssen darauf achten, dass die Briefwahlunterlagen (roter Wahlbriefumschlag) am Wahltag bis spätestens 18.00 Uhr im Rathaus Neresheim eingehen.

Wahllokal in Dorfmerkingen:

Wie schon bei der Bundestags- und Bürgermeisterwahl 2025 befindet sich das Wahllokal nicht im Musik- und Bürgersaal, sondern im Gemeinde- und Kinderhaus, Sitzungssaal der Ortschaftsverwaltung, Dossinger Str. 17, 73450 Neresheim-Dorfmerkingen.