In den nächsten Tagen erhalten Sie die Wahlbenachrichtigung in einem amtlichen Briefumschlag per Post zugestellt. Eine Wahlbenachrichtigung erhält jeder, der im Wählerverzeichnis eingetragen ist.
Wer bis zum 15. Februar 2026 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, sollte sich umgehend mit dem Wahlamt im Rathaus, Tel. 07326/81-25 oder 81-14 in Verbindung setzen.
Briefwahl:
Ab sofort können Briefwahlunterlagen von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten schriftlich, elektronisch (per E-Mail, Internet oder Telefax) oder durch persönliche Vorsprache bei der Stadtverwaltung beantragt werden. Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig.
Online:
Hierzu steht Ihnen die Möglichkeit zur Beantragung online unter diesem Link Start – Wahlscheinantrag mit Briefwahlunterlagen zur Verfügung. Beim Aufruf des Links erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Hierfür benötigen Sie insbesondere die Wählernummer sowie die Wahlbezirksnummer, die beide auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckt ist. Tragen Sie bitte sämtliche Daten aus der Wahlbenachrichtigung in das Antragsformular ein. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Ihre Angaben werden automatisch geprüft. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit dem amtlichen Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.
Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch schnell und einfach mit Ihrem Mobilgerät (Smartphone, Tablet, etc.) über den QR-Code aufrufen, den Sie auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung finden. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt. Der Antragsteller muss lediglich noch sein Geburtsdatum erfassen (und ggf. eine abweichende Versandanschrift) und kann anschließend den Wahlscheinantrag abschicken.
Die Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet übertragen. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen anschließend zugestellt.
Wahlscheine können bis Freitag, 06. März 2026, 15.00 Uhr bei der Stadtverwaltung Neresheim, Wahlamt, Zimmer 209, Hauptstr. 20, 73450 Neresheim, beantragt werden.
Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl bis 12.00 Uhr ein neuer Wahlschein erteilt werden. Wir bitten Sie, sich in diesem Falle an Tel. 07326/81-14 zu wenden.
Die Wahlbriefe müssen dem Wahlamt am Wahltag bis spätestens 18.00 Uhr vorliegen. Der Wahlbrief muss spätestens zur Leerung am Freitag, 06.03.2026 in den Briefkästen der Deutschen Post AG eingeworfen werden, wenn er die Wahlbehörde am Wahltag rechtzeitig erreichen soll. Der Wahlbrief kann auch bei der Stadtverwaltung Neresheim abgegeben werden.