Stadt Neresheim

Seitenbereiche

07326 81-0
  • Wechselbild der Gemeinde
  • Wechselbild der Gemeinde
  • Wechselbild der Gemeinde
  • Wechselbild der Gemeinde
  • Wechselbild der Gemeinde

Seiteninhalt

Informationen für Zugezogene / bei Umzug

 

zur Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters am Sonntag, dem 12.10.2025 / evtl. Stichwahl am Sonntag, dem 26.10.2025

Sehr geehrte Mitbürgerin,
Sehr geehrter Mitbürger,

Sie sind in den letzten Wochen hierher zugezogen oder innerhalb der Stadt Neresheim umgezogen, Ihre Nebenwohnung ist zur Hauptwohnung geworden oder umgekehrt?

Dann beachten Sie für die Ausübung Ihres Wahlrechts bitte folgende Hinweise:

Sie sind für die Wahl sowie für eine eventuell erforderlich werdende Stichwahl wahlberechtigt, wenn Sie

1. seit mindestens drei Monaten vor obigen Wahlterminen in der Stadt Neresheim Ihre

einzige Wohnung bzw. Ihre Hauptwohnung haben,

2. die übrigen wahlrechtlichen Voraussetzungen erfüllen (s. Rückseite).

Wenn Sie aus einer anderen Gemeinde zugezogen sind, aber die Mindestwohndauer (s. 1.) noch nicht erfüllt haben, können Sie an dieser Wahl nicht teilnehmen, weil Sie für die Wahl der Bürgermeisterin bzw. des Bürgermeisters nicht wahlberechtigt sind. Eine Ausnahme gilt, wenn Sie bereits früher hier gewohnt haben, damals bereits wahlberechtigt waren und vor Ablauf von drei Jahren jetzt wieder zugezogen sind. In diesem Fall sind Sie mit Ihrer Rückkehr wieder Bürger/in der Stadt Neresheim und damit sofort wieder wahlberechtigt. Allerdings müssen Sie rechtzeitig einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Antragsvordrucke erhalten Sie bei Ihrem Bürgermeisteramt, Wahlamt, Zimmer 209.

Bei einem Umzug innerhalb der Stadt Neresheim bleiben Sie wahlberechtigt, vorausgesetzt, Sie behalten die Hauptwohnung hier bei.

Falls Sie bis zum 21.09.2025 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, nach oben genannten Bestimmungen jedoch wahlberechtigt sind, sollten Sie in ihrem eigenen Interesse nachprüfen, ob Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Die Auskunft hierüber erteilt Ihnen gerne das Wahlamt unter Tel. 07326/81-25 oder 81-14.

Sollten Sie am Wahltag nicht in Ihrem auf der Wahlbenachrichtigung angegebenen Wahllokal wählen können, beantragen Sie bitte rechtzeitig Ihre Briefwahlunterlagen. Der Antrag ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufgedruckt.

Siehe auch Rubrik „Allgemeine Hinweise zum Wahlrecht”.

Haben Sie weitere Fragen? Dann wenden Sie sich bitte an unser Wahlamt. Die Adresse lautet:

Bürgermeisteramt Neresheim, Zimmer 209 Hauptstr. 20, 73450 Neresheim
Tel. 07326/81-25 oder 81-14

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Stadtverwaltung Neresheim

Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis - zum Download bitte hier klicken