Stadt Neresheim

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Voraussichtliche Erhöhung der Abwasser- und Wassergebühren zum 01.01.2021 (Veröffentlicht am 21.12.2020)

Die Kosten- und Erlössituation bei der Abwasserbeseitigung macht es erforderlich, dass die Gebühren zum 1.1.2021 neu kalkuliert und festgesetzt werden müssen.

Abwassergebühren:
Die Abwassergebühren (Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühren sowie die Gebühr für sonstige Einleitungen nach § 8 Abs. 3 der Abwassersatzung) können mit auf 3,67 €/m³ voraussichtlich unverändert bleiben oder sogar gesenkt werden.

Wasserversorgungsgebühren:
Bei den Wasserversorgungsgebühren ist aufgrund steigender Wasserbezugskosten und verstärkter Unterhaltungsmaßnahmen mit einer Erhöhung der Gebühren von 1,84 € /m³ auf 2,22 € /m³ (+0,38 €/ m³) zu rechnen.
Auch die Zählergebühr wird voraussichtlich von 0,84 € /Monat auf 0,98 €/Monat (+0,14 €/ Monat) steigen. Die genannten Gebührensätze verstehen sich zuzüglich 7 % MWSt.
Die letzte Gebührenerhöhung bei den Wasserversorgungsgebühren wurde vom Gemeinderat im Jahr 2014 für die Jahre 2015-2020 beschlossen.

Die entsprechenden Gemeinderatsbeschlüsse hierzu sollen im Januar 2021 gefasst werden. Mit dieser Ankündigung ist eine Erhöhung der Gebühren rückwirkend zum 01.01.2021 möglich.
Insgesamt darf die Stadt weder bei der Abwasserbeseitigung noch bei der Wasserversorgung Gewinne machen. Sie gibt deshalb nur ihre höheren Kosten an die Verbraucher weiter.

Stadtverwaltung Neresheim

 

Satzung über die Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit vom 25.02.2002, zuletzt geändert am 23.07.2018 (Veröffentlicht am 21.12.2020)