Wie bei früheren Wahlen auch, werden wieder wahlstatistische Auszählungen nach Geschlecht und Geburtsjahresgruppen der Wählerinnen und Wähler durchgeführt.
Die repräsentative Wahlstatistik dient dem Informationsbedarf in vielen Bereichen unserer Gesellschaft. Sie gibt Aufschluss über das Wahlverhalten verschiedener Bevölkerungsgruppen über Wahlbeteiligung und Stimmabgabe nach Alter, Geschlecht und Bundesländern.
Bei der Bundestagswahl 2025 wurden für die repräsentative Statistik mathematisch zufällig ca. 3 % der Urnen- und Briefwahlbezirke in Baden-Württemberg ausgewählt.
Für die Stadt Neresheim wurde der Urnenwahlbezirk Neresheim-Ohmenheim ausgewählt.
In den ausgewählten Wahlbezirken sind die amtlichen Stimmzettel mit einem Unterscheidungsaufdruck nach Geschlecht und Altersgruppe der Wählerin / des Wählers versehen. So können die Daten über die Stimmabgabe der Wähler für die einzelnen Parteien nach Geschlecht und Altersgruppen ermittelt werden.
Außerdem erfasst die repräsentative Wahlstatistik durch Auszählung der Wählerverzeichnisse der ausgewählten Wahlbezirke die Geschlechts- und Altersgliederung der Wahlberechtigten und ihre Beteiligung an der Wahl.
Das Verfahren und die rechtlichen Grundlagen sind im Wahlstatistikgesetz geregelt. Die aus den Stichprobenbezirken gewonnenen Daten werden anschließend vom Statistischen Landesamt ausgewertet.
Es ist sichergestellt, dass der Datenschutz gewährleistet ist und dass Wahlgeheimnis nicht verletzt wird.
Nähere Informationen erhalten Sie im Wahlamt, unter www.statistik-bw.de oder unter nachstehenden Downloads:
BW25_RWS_Faltblatt-online.pdf
BW25_RWS_Wahlstatistikgesetz.pdf