Stadt Neresheim

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Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Neresheim

Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Neresheim erfolgen seit 01.12.2020, sofern sondergesetzliche Bestimmungen dem nicht entgegenstehen, durch Bereitstellung auf der Internetseite der Stadt Neresheim. Als Tag der Bekanntmachung gilt der Tag der Bereitstellung.

Bekanntmachung über die Auslegung der Vorschlagsliste für die Schöffenwahl 2023 (veröffentlicht am 05.06.2023)

Wahl der Schöffinnen und Schöffen der Stadt Neresheim für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2028 in den Schöffengerichten des Amtsgerichts und den Strafkammern des Landgerichts
Entsprechend den Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) hat der Gemeinderat der Stadt Neresheim in der Sitzung am 24.05.2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Landgericht und das Amtsgericht gefasst.
Die Liste liegt gemäß § 36 Abs. 3 GVG in der Zeit vom Montag, 19.06.2023 bis Freitag, 23.06.2023 zu jedermanns Einsicht auf dem Rathaus, Zimmer 209 während der allgemeinen Öffnungszeiten aus.
Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auflegungsfrist schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen wurden, die nach § 32 -34 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) nicht aufgenommen werden durften oder sollten (§ 37 GVG).
Neresheim, 09.06.2023
Thomas Häfele
Bürgermeister

Bekanntmachung über die endgültige Einziehung von Teilflächen des Flurstücks Nr. 1007, Gemarkung Elchingen (veröffentlicht am 11.05.2023)

Bekanntmachung über die Satzung zur Änderung der Benutzungsordnung für die städtischen öffentlichen Einrichtungen vom 20.03.2017 (veröffentlicht am 28.04.2023)

Bekanntmachung zur Änderung der Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung (FWKS) vom 25.04.2018 (veröffentlicht am 27.04.2023)

Bekanntmachung zur Änderung der Feuerwehrentschädigungssatzung (FwES) vom 25.04.2018 (veröffentlicht am 04.04.2023)

Voraussichtliche Erhöhung der Abwasser- und Wassergebühren zum 01.01.2023

Bekanntmachung über die endgültige Einziehung des Flurstücks Nr. 854/0, Gemarkung Neresheim

Bekanntmachung über die endgültige Einziehung von Teilflächen der Flurstücke Nr. 1290/0, FlSt. 1292/0, FlSt. 1295/0, FlSt. 1302/0 und FlSt. 1304/0, Gemarkung Ohmenheim

Bekanntmachung über die beabsichtigte Einziehung von Teilflächen des Flurstücks Nr. 1007, Gemarkung Elchingen

Bekanntmachung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Wochenmarkts der Stadt Neresheim - gültig ab 01.01.2023 (veröffentlicht am 01.12.2022)

Bekanntmachung der Neufassung der Satzung über den Wochenmarkt der Stadt Neresheim, gültig ab 01.01.2023 (veröffentlicht am 01.12.2022)

Bekanntmachung über die Aufhebung der Wochenmarktsatzung der Stadt Neresheim vom 03.10.1983 - Aufhebungssatzung (veröffentlicht am 01.12.2022)

Bekanntmachung über die beabsichtigte Einziehung des Flurstücks Nr. 854/0, Gemarkung Neresheim

Bekanntmachung über die beabsichtigte Einziehung von Teilflächen der Flurstücke Nr. 1290/0, FlSt. 1292/0, FlSt. 1295/0, FlSt. 1302/0 und FlSt. 1304/0, Gemarkung Ohmenheim

Bekanntmachung über die endgültige Einziehung von Flurstück 152/0 Schweindorf

Bekanntmachung über die beabsichtigte Einziehung des Flurstücks Nr. 152/0, Gemarkung Schweindorf

Erschließung des Gewerbegebietes „Im Riegel-Nord I“ in Neresheim

Wasserrechtliches Erlaubnisverfahren zur ordnungsgemäßen Ab- und Niederschlagswasserbeseitigung nach den Bestimmungen des Wasserhaushaltsgesetzes und des Wassergesetzes für Baden-Württemberg; Antragsteller: Stadt Neresheim. Auslegungszeitraum: 07.03.-06.04.2022

Bekanntmachung der Haushaltssatzung und des Wirtschaftsplans 2022

Einziehung der Flurstücke Nr. 511/10 (Dossinger Weg) und Nr. 714/0 (Am Dehlinger Weg) Gemarkung Ohmenheim (veröffentlicht am 10.12.2021)

Bauleitplanung & Bebauungspläne

Alle Bekanntmachungen dieser Bereiche finden Sie unter "Leben - Bauleitplanung & Bebauungspläne".

Ausbau Wasserwerk Neresheim

Wasserrechtliches Erlaubnisverfahren zur Einleitung des Filterrückspülwasser in die Egau, Antragsteller: Zweckverband Härtsfeld-Albuch-Wasserversorgung, Königsbronn. Auslegungszeitraum: 06.12.2021 – 07.01.2022

Bundestagswahl am 26.09.2021 (veröffentlicht am 06.09.2021)

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u.a. bei Wahlen und Abstimmungen

Gemäß § 50 Abs. 1 Bundesmeldegesetz (BMG) in der seit 01. November 2015 geltenden Fassung darf die
Meldebehörde Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit
Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung
vorangehenden Monaten so genannte Gruppenauskünfte aus dem Melderegister erteilen. Die Auswahl ist an
das Lebensalter der betroffenen Wahlberechtigten gebunden. Die Auskunft umfasst den Familiennamen,
Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften sowie, sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache.

Die Geburtsdaten der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden. Die Person oder Stelle, der die
Daten übermittelt werden, darf diese nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwenden und hat
sie spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen oder zu vernichten.

Die Wahlberechtigten haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen.
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der  Stadtverwaltung Neresheim – Bürgerservice –
Hauptstraße 20, 73450 Neresheim zu erklären.

Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.

Wahlbekanntmachung zur Landtagswahl am 14.03.2021 (veröffentlicht am 25.02.2021)

Aufhebung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Schlachthauses in Schweindorf vom 22.02.2021 (veröffentlicht am 23.02.2021)

Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 mit Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb Wasserversorgung 2021 (veröffentlicht am 10.02.2021)

Voraussichtliche Erhöhung der Abwasser- und Wassergebühren zum 01.01.2021 (Veröffentlicht am 21.12.2020)

Die Kosten- und Erlössituation bei der Abwasserbeseitigung macht es erforderlich, dass die Gebühren zum 1.1.2021 neu kalkuliert und festgesetzt werden müssen.

Abwassergebühren:
Die Abwassergebühren (Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühren sowie die Gebühr für sonstige Einleitungen nach § 8 Abs. 3 der Abwassersatzung) können mit auf 3,67 €/m³ voraussichtlich unverändert bleiben oder sogar gesenkt werden.

Wasserversorgungsgebühren:
Bei den Wasserversorgungsgebühren ist aufgrund steigender Wasserbezugskosten und verstärkter Unterhaltungsmaßnahmen mit einer Erhöhung der Gebühren von 1,84 € /m³ auf 2,22 € /m³ (+0,38 €/ m³) zu rechnen.
Auch die Zählergebühr wird voraussichtlich von 0,84 € /Monat auf 0,98 €/Monat (+0,14 €/ Monat) steigen. Die genannten Gebührensätze verstehen sich zuzüglich 7 % MWSt.
Die letzte Gebührenerhöhung bei den Wasserversorgungsgebühren wurde vom Gemeinderat im Jahr 2014 für die Jahre 2015-2020 beschlossen.

Die entsprechenden Gemeinderatsbeschlüsse hierzu sollen im Januar 2021 gefasst werden. Mit dieser Ankündigung ist eine Erhöhung der Gebühren rückwirkend zum 01.01.2021 möglich.
Insgesamt darf die Stadt weder bei der Abwasserbeseitigung noch bei der Wasserversorgung Gewinne machen. Sie gibt deshalb nur ihre höheren Kosten an die Verbraucher weiter.

Stadtverwaltung Neresheim

 

Satzung über die Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit vom 25.02.2002, zuletzt geändert am 23.07.2018 (Veröffentlicht am 21.12.2020)