Der Gemeinderat der Stadt Neresheim hat am 28.04.2025 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, für den Bereich „Weilermerkinger Weg“ einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan und örtlichen Bauvorschriften aufzustellen. Außerdem wurde der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan, bestehend aus Lageplan, Textteil sowie der Satzung über örtliche Bauvorschriften, der Begründung mit Bestandsplan, artenschutzrechtlicher Relevanzuntersuchung und Eingriffsermittlung sowie einer ersten externen Ausgleichsmaßnahme gebilligt und die Veröffentlichung nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Nach § 4 Abs.1 BauGB werden die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche von den Planungen tangiert werden, zu dem Planvorentwurf eingeholt. Im Einzelnen gilt der Lageplan vom 28.04.2025, gefertigt durch das Büro Stadtlandingenieure, Ellwangen. Der Geltungsbereich des Plangebietes umfasst ca. 2,77 ha. Die Planungsfläche liegt nördlich von Ohmenheim zwischen der B466, der L1070 und dem Weilermerkinger Weg. Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich die Flurstücke 683, 684 und 685 sowie Teilflächen der Flurstücke 680, 681 (Weg) und 686. Erfordernis der Planung: Der Stadt Neresheim liegt eine Anfrage eines ortsansässigen Betriebes für die Erstellung eines Veranstaltungsgebäudes mit Hofladen vor. Im Gebäude soll auch eine Wohnung für den Betriebsinhaber entstehen und innerhalb der bestehenden Hoffläche Umnutzungen und Erweiterungen ermöglicht werden, um die Erweiterung sowie die Optimierung der Betriebsabläufe des hier ansässigen Betriebes zu ermöglichen. Folgende umweltbezogene Daten liegen vor: Eingriffsermittlung und Relevanzuntersuchung mit Aussagen zu planungsrelevanten Arten (Fledermäuse und Vögel).
Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan „Weilermerkinger Weg“ wird vom 19. Mai 2025 bis 20. Juni 2025, jeweils einschließlich auf der Homepage der Stadt Neresheim unter www.neresheim.de > Leben > Bauleitplanung&Bebauungspläne > Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren.de veröffentlicht. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden können: elektronisch, schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Stadtbauamt Neresheim, Hauptstraße 21, 73450 Neresheim oder an folgende E-Mail-Adresse:
emma.kurz(@)neresheim.de und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können sowie dass die Unterlagen ebenfalls im Stadtbauamt Neresheim, Hauptstraße 21 im 1. Obergeschoss, Zimmer 502/503 zu den üblichen Öffnungszeiten (Sprechstunden sind von Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und donnerstags von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie am Freitag von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr), eingesehen werden können. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Die Informationsmöglichkeit auf der Homepage ist ausschließlich für die Einsichtnahme der Öffentlichkeit bestimmt. Bei einer unzulässigen Weiterverarbeitung der Unterlagen übernimmt die Stadt Neresheim keine Gewährleistung (Verbindlichkeit haben nur die Originale).
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