Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Flugsporthalle am Flugplatz“ in Elchingen -Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung
Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellungsbeschluss und Billigung des Vorentwurfes und Durchführung der frühzeitigen Veröffentlichung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan und der örtlichen Bauvorschriften "Flugsporthalle am Flugplatz" in Elchingen.
Der Gemeinderat der Stadt Neresheim hat am 22.07.2026 in öffentlicher Sitzung aufgrund von
§ 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, für den Bereich „Flugsporthalle am Flugplatz“ einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan und örtlichen Bauvorschriften im Regelverfahren aufzustellen.
Außerdem wurde der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans, bestehend aus Lageplan, Textteil sowie der Satzung über örtliche Bauvorschriften, der Begründung und Umweltbericht mit Bestandsplan, Eingriffsermittlung und Relevanzuntersuchung gebilligt und die Veröffentlichung nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Nach § 4 Abs. 1 BauGB werden die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche von den Planungen tangiert werden, zu dem Planvorentwurf eingeholt.
Plangebiet
Im Einzelnen gilt der Lageplan vom 15.07.2026, gefertigt durch die stadtlandingenieure GmbH, Ellwangen.
Der Geltungsbereich des Plangebietes umfasst ca. 0,78 ha und befindet sich westlich angrenzend an den bestehenden Flugplatz Aalen-Elchingen. Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich Teile der Flurstücke 1083 (Weg) und 1059/2.
Der Planbereich ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:
Ziele und Zwecke der Planung
Mit dem Bebauungsplan soll Baurecht für die Errichtung von Hallen für Luftfahrzeuge geschaffen werden. Im geplanten „Sondergebiet Flugsporthalle“ sollen außerdem Seminar- und Schulungsräume und eine Betriebsleiterwohnung zulässig sein.
Die geplante Entwicklungsfläche ist im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Neresheim als Luftverkehrslandeplatz bzw. Segelfluggelände dargestellt.
Folgende umweltbezogene Daten liegen vor:
Umweltbericht mit Bestandsplan und Eingriffsermittlung und mit Aussagen zu den Schutzgütern Mensch, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Kultur- und sonstigen Sachgütern sowie eine artenschutzrechtliche Relevanzuntersuchung mit Aussagen zu planungsrelevanten Arten (Vögel und Reptilien). Hier wird der zusätzliche Untersuchungsbedarf wiedergegeben, um eine sichere Bewertung der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG im weiteren Verfahren durchführen zu können.
Der Öffentlichkeit sowie den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan „Flugsporthalle am Flugplatz“ wird vom
03. August 2026 bis 11. September 2026,
jeweils einschließlich
auf der Homepage der Stadt Neresheim veröffentlicht.
Hier können Sie den Bebauungsplan und alle dazu gehörigen Anlagen herunterladen:
Es wird darauf hingewiesen,
1. dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,
2. dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden können: elektronisch, schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Bürgermeisteramt Neresheim, Hauptstraße 21, 1. OG im Bauamt während der üblichen Dienst-stunden oder an folgende E-Mail-Adresse: emma.kurz@neresheim.de
3. dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können,
4. dass die Unterlagen ebenfalls beim Bürgermeisteramt Neresheim, Hauptstraße 21, 1. OG im Bauamt während der üblichen Dienststunden eingesehen werden können.
Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Neresheim, den 31. Juli 2026
gez. Thomas Häfele
Bürgermeister