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Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Flugsporthalle am Flugplatz“ in Elchingen -Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung

Ziele und Zwecke der Planung
Mit dem Bebauungsplan soll Baurecht für die Errichtung von Hallen für Luftfahrzeuge geschaffen werden. Im geplanten „Sondergebiet Flugsporthalle“ sollen außerdem Seminar- und Schulungsräume und eine Betriebsleiterwohnung zulässig sein.

Die geplante Entwicklungsfläche ist im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Neresheim als Luftverkehrslandeplatz bzw. Segelfluggelände dargestellt.

Folgende umweltbezogene Daten liegen vor:
Umweltbericht mit Bestandsplan und Eingriffsermittlung und mit Aussagen zu den Schutzgütern Mensch, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Kultur- und sonstigen Sachgütern sowie eine artenschutzrechtliche Relevanzuntersuchung mit Aussagen zu planungsrelevanten Arten (Vögel und Reptilien). Hier wird der zusätzliche Untersuchungsbedarf wiedergegeben, um eine sichere Bewertung der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG im weiteren Verfahren durchführen zu können.

Der Öffentlichkeit sowie den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan „Flugsporthalle am Flugplatz“ wird vom

03. August 2026 bis 11. September 2026,

jeweils einschließlich
auf der Homepage der Stadt Neresheim veröffentlicht.

Hier können Sie den Bebauungsplan und alle dazu gehörigen Anlagen herunterladen:

Begründung
Planteil
Textteil
Umweltbericht

Relevanzuntersuchung

Es wird darauf hingewiesen,
1. dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,

2. dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden können: elektronisch, schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Bürgermeisteramt Neresheim, Hauptstraße 21, 1. OG im Bauamt während der üblichen Dienst-stunden oder an folgende E-Mail-Adresse: emma.kurz@neresheim.de

3. dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können,

4. dass die Unterlagen ebenfalls beim Bürgermeisteramt Neresheim, Hauptstraße 21, 1. OG im Bauamt während der üblichen Dienststunden eingesehen werden können.

Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Neresheim, den 31. Juli 2026

gez. Thomas Häfele
Bürgermeister