Neuregelungen im Landesgaststättengesetz
Mit Wirkung zum 1. Januar 2026 ist in Baden-Württemberg das novellierte Landesgaststättengesetz (LGastG) in Kraft getreten. Wesentlicher Bestandteil der Neuregelung ist die Umstellung vom bisherigen Erlaubnis- und Gestattungsverfahren auf ein einheitliches Anzeigeverfahren. Diese Änderung betrifft sowohl das stehende Gaststättengewerbe als auch den vorübergehenden Betrieb von Gaststätten. Die Gesetzesnovelle ist das Ergebnis der Arbeit der Entlastungsallianz für Baden-Württemberg. Ziel der Neufassung ist es, die gaststättenrechtlichen Bestimmungen zeitgemäß, praxisorientiert und mit möglichst geringem bürokratischem Aufwand zu gestalten.
Bestehende Gaststättenbetriebe (mit Erlaubnis bis 31.12.2025)
- Keine neue Erlaubnis oder Anzeige nötig – bestehende Betriebe gelten automatisch als ordnungsgemäß angezeigt
- Bisherige Auflagen bleiben gültig
- Änderungen ab 2026 (z. B. Betreiberwechsel) erfolgen künftig über die Gewerbeanzeige, nicht mehr per Gaststättenerlaubnis
Neue dauerhafte Gaststättenbetriebe ab 01.01.2026
Die frühere Gaststättenerlaubnis entfällt – es gilt nun Anzeige statt Erlaubnis.
Erforderlich sind künftig:
- Gewerbeanzeige nach § 14 GewO mit Hinweis auf Betrieb eines Gaststättengewerbes
- Frist: spätestens 6 Wochen vorher
- Unterrichtungsnachweis der IHK (Grundlagen Lebensmittelrecht u. a.; entfällt bei relevanter Berufsausbildung)
Vorübergehende Gaststättenbetriebe (Feste, Vereinsveranstaltungen etc.)
Die frühere „Gestattung“ entfällt – auch hier gilt künftig Anzeige statt Erlaubnis.
Eine Anzeige ist erforderlich, wenn:
- ein vorübergehender Gaststättenbetrieb aus besonderem Anlass stattfindet
- alkoholische Getränke ausgeschenkt werden
- Frist: spätestens 2 Wochen vor der Veranstaltung
- Ein entsprechendes Anzeigeformular steht auf unserer Homepage bereit
(zur Weiterleitung bitte hier klicken)
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne unter Tel: 07326 81-32 oder E-Mail: ordnungsamt(@)neresheim.de zur Verfügung.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg.
Gaststättenrecht: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
Infobroschüre des Landes Baden-Württemberg