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Barrierefreiheit

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Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.neresheim.de.

Die Stadt Neresheim ist bemüht, ihre Website in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes des Landes Baden-Württemberg (L-BGG BW), das auf der Richtlinie (EU) 2016/2102 basiert, barrierefrei zugänglich zu machen.

  1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen der barrierefreien Informationstechnik
    Diese Website ist wegen der folgenden Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
  2. Nicht barrierefreie Inhalte
    Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

    · PDFs/Informationsblätter zum Download:

    Einige PDF-Dateien/Informationsblätter sind teilweise noch nicht in dem Maße barrierefrei wie die restlichen Inhalte der Website. Wir arbeiten daran, die bestehenden Barrieren abzubauen;

    · Download-Dateien in proprietären Formaten: Zum Teil werden Downloads in proprietären Formaten (Word, Excel) angeboten, die ein anderes technisches Verfahren nicht rechtfertigen.

    Die vorgenannten Inhalte sind aufgrund einer unverhältnismäßigen Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 nicht barrierefrei zugänglich gestaltet.

Die vorgenannten Inhalte sind aufgrund einer unverhältnismäßigen Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 nicht barrierefrei zugänglich gestaltet. Dies liegt insbesondere darin begründet, dass die vollständige barrierefreie Aufbereitung aller vorhandenen PDF-Dokumente und proprietären Dateiformate angesichts der Anzahl und des Alters der Dateien mit einem unverhältnismäßigen personellen und finanziellen Aufwand verbunden wäre.

  1. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
    Diese Erklärung wurde erstmals erstellt am: 11.03.2026

    Diese Erklärung wurde zuletzt überprüft/aktualisiert am: 10.04.2026

    Als Methodik der Prüfung wurde angewandt:
    Die Website https://www.neresheim.de ist mit den technischen Anforderungen gemäß den international gültigen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) weitgehend barrierefrei (d.h. sie erfüllt mindestens die Konformitätsstufe AA der WCAG 2.1). Wir arbeiten derzeit daran, die höchste Konformitätsstufe AAA zu erreichen.

    Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Zeitraum vom 27.03.2026 bis 10.04.2026 durchgeführten Selbstbewertung nach den international gültigen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) auf Konformitätsstufen A und AA und der europäischen Norm EN 301 549, Version 3.1.1.
  2. Rückmeldung und Kontaktangaben
    Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten der Website aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann melden Sie sich gerne bei uns. Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der m Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:
  1. Schlichtungsverfahren
    Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.

    Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
  • Landeszentrum Barrierefreiheit
    Schlichtungsstelle
    Else-Josenhans-Straße 6
    70173 Stuttgart
    Telefon: 0711 123 39375
    E-Mail: schlichtung(@)barrierefreiheit.bwl.de
    Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/

    Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich. Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.