Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellungsbeschluss, Billigung des Entwurfes und Durchführung der Veröffentlichung des Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan und der örtlichen Bauvorschriften "Hörnle II, 1. Änderung" in Neresheim-Dorfmerkingen
Der Gemeinderat der Stadt Neresheim hat am 17.06.2026 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, für den Bereich „Hörnle II, 1. Änderung“ einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan und örtlichen Bauvorschriften im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufzustellen.
Außerdem wurde der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan, bestehend aus Lageplan, Textteil sowie der Satzung über örtliche Bauvorschriften und der Begründung vom 09.06.2026 gebilligt und die Veröffentlichung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Nach § 4 Abs. 2 BauGB werden die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche von den Planungen tangiert werden, zu dem Planentwurf eingeholt. Von einer Umweltprüfung wird gemäß § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen.
Plangebiet
Im Einzelnen gilt der Lageplan vom 09.06.2026, gefertigt durch die stadtlandingenieure GmbH, Ellwangen.
Der Geltungsbereich des Plangebietes umfasst ca. 2,73 ha und liegt westlich der Ortslage von Dorfmerkingen, direkt angrenzend an das bestehende Betriebsgelände der Firma Wilhelm Röser Söhne Gmbh & Co.KG.
Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich Teilflächen der Flurstücke 543 und 544, Gemarkung Dorfmerkingen.
Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:
im Norden durch das Flurstück 538 (Weg), im Osten durch die Flurstücke 543 und 544, im Süden durch das Flurstück 541 (Weg) und im Westen durch das Flurstück 540.
Erfordernis der Planung
Das ortsansässige Unternehmen Wilhelm Röser Söhne Gmbh & Co.KG hat im Jahr 2024 Erweiterungsbedarf angemeldet. Von Seiten der Stadt Neresheim wurde für die Bereitstellung von Erweiterungsflächen Unterstützung signalisiert und der Vorhabenbezogene Bebauungsplan „Hörnle II“ aufgestellt, welcher am 31.10.2025 zur Rechtskraft gebracht wurde.
Aufgrund aktueller Entwicklungen ist lediglich die Umsetzung des 1. Bauabschnittes der gesamten Erweiterungsplanung absehbar. Die Flächen des ursprünglich angedachten 2. Bauabschnittes sollen künftig nur als Fahr- und Lagerflächen genutzt werden. Um den geänderten Bedarf zu berücksichtigen, soll der bestehende Bebauungsplan geändert werden.
Nach § 13 Abs. 3 kann beim vereinfachten Verfahren von der Angabe über umweltbezogene Informationen abgesehen werden. Es wird auf den Umweltbericht zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Hörnle II“ hingewiesen, hier sind Aussagen zu den Schutzgütern Mensch, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Kultur- und sonstigen Sachgütern sowie Eingriffsermittlung und Relevanzuntersuchung mit Aussagen zu planungsrelevanten Arten (Vögel) erfolgt. Hier wurden auch die Auswirkungen durch die Planung und erforderliche Maßnahmen beschrieben.
Der Öffentlichkeit sowie den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan „Hörnle II, 1. Änderung“ wird vom 29. Juni 2026 bis 31. Juli 2026, jeweils einschließlich auf der Homepage der Stadt Neresheim veröffentlicht.
Hier können Sie den Bebauungsplan und alle dazu gehörigen Anlagen herunterladen:
Begründung
Planteil
Textteil
Vorhaben- und Erschließungsplan
Öffentliche Bekanntmachung Nachrichtenblatt 26.06.2026
Es wird darauf hingewiesen,
1. dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,
2. dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden können: elektronisch, schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Stadtbauamt Neresheim, Hauptstraße 21, 73450 Neresheim oder an folgende E-Mail-Adresse: emma.kurz(@)neresheim.de
3. dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können,
4. dass die Unterlagen ebenfalls im Stadtbauamt Neresheim, Hauptstraße 21 im 1. Obergeschoss, Zimmer 502/503 zu den üblichen Öffnungszeiten (Sprechstunden sind von Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und donnerstags von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie am Freitag von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr), eingesehen werden können.
Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Neresheim, den 26.06.2026
Thomas Häfele
Bürgermeister