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Öffentliche Bekanntmachung

Bebauungsplan „Torweg-Süd" in Neresheim-Schweindorf mit Satzung über örtliche Bauvorschriften; Billigung des Entwurfs und Durchführung der Veröffentlichung des Entwurfs des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften "Torweg-Süd"

Der Gemeinderat der Stadt Neresheim hat am 28.04.2025 in öffentlicher Sitzung aufgrund von
§ 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, für den Bereich „Torweg-Süd“ einen Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan und örtlichen Bauvorschriften im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufzustellen.

Der Gemeinderat der Stadt Neresheim hat am 25.02.2026 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan, bestehend aus Lageplan, Textteil sowie der Satzung über örtliche Bauvorschriften und der Begründung mit Anlage ‚Artenschutzrechtliche Relevanzuntersuchung‘ vom 11.02.2026 gebilligt und die Veröffentlichung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Nach § 4 Abs. 2 BauGB werden die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche von den Planungen tangiert werden, zu dem Planentwurf eingeholt.

Plangebiet:
Im Einzelnen gilt der Lageplan vom 11.02.2026, gefertigt durch die stadtlandingenieure GmbH, Ellwangen.
Der Geltungsbereich des Plangebietes umfasst ca. 0,68 ha und befindet sich innerhalb der Ortslage im nördlichen Teil von Schweindorf, am Torweg.

Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich die Flurstücke 3/5, 3/6, 3/9, 3/10 und 3/11 sowie Teile der Flurstücke 4, 37/5, 38/5 (Torweg), 38/7 und 38/8.

Der Planbereich ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:

Erfordernis der Planung:

Nachdem die Stadt Neresheim im Teilort Schweindorf derzeit keine Bauplätze mehr zur Verfügung hat, soll die Möglichkeit zur Eigenentwicklung für den Ortsteil geschaffen und zukünftiger Bedarf an Wohnbauplätzen gedeckt werden.

Folgende umweltbezogene Daten liegen vor:
Artenschutzrechtliche Relevanzuntersuchung mit Aussagen zu planungsrelevanten Arten (Vögel).

Hier wird der zusätzliche Untersuchungsbedarf wiedergegeben, um eine sichere Bewertung der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG im weiteren Verfahren durchführen zu können.

Der Öffentlichkeit sowie den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Der Entwurf des Bebauungsplanes „Torweg-Süd“ wird vom

16. März 2026 bis 17. April 2026, jeweils einschließlich, auf der Homepage der Stadt Neresheim veröffentlicht.

Es wird darauf hingewiesen,
1. dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,

2. dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden können: elektronisch, schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Bürgermeisteramt Neresheim, Hauptstraße 21, 1. OG im Bauamt während der üblichen Dienst-stunden oder an folgende E-Mail-Adresse: Emma.Kurz(@)neresheim.de,

3. dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können,

4. dass die Unterlagen ebenfalls beim Bürgermeisteramt Neresheim, Hauptstraße 21, 1. OG im Bauamt während der üblichen Dienststunden eingesehen werden können.

Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Über die eingegangenen Stellungnahmen entscheidet der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung.

Neresheim, den 06. März 2026

Thomas Häfele
Bürgermeister