Stadt Neresheim

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Stimmzettel

 

Zum Wahlverfahren ergehen noch die folgenden Hinweise:

  1. Die Wahllokale sind durchgehend von 8.00 bis 18.00 Uhr geöffnet.
  2. Den Stimmzettel erhalten Sie im Wahllokal.
  3. Es gibt keinen Wahlumschlag hierfür. Der Stimmzettel wird nach Abgabe der Stimmen gefaltet und in die dafür vorgesehene Urne geworfen.
  4. Bringen Sie bitte Ihre Wahlbenachrichtigung mit (diese haben Sie bis spätestens 19.05.2024 persönlich nach Hause zugestellt bekommen. Diese in einem Brief enthalten mit der Aufschrift „Amtliche Wahlbenachrichtigung“. Auch wenn Sie Ihre Wahlbenachrichtigung verlegt haben sollten, sind Sie dennoch wahlberechtigt unter der Voraussetzung, dass Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Bitte bringen Sie in diesem Falle ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) mit.
  5. Sie haben 1 Stimme. Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Wahlvorschlag die Stimme gelten soll. Wegen der zahlreichen Parteien ist der Stimmzettel relativ lang. Beachten Sie deshalb, dass ein Abschneiden oder Abreißen des Stimmzettels zur Ungültigkeit Ihrer Stimmabgabe führt.
  6. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss daran erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich.

Im Übrigen wird auf die Wahlbekanntmachung im Nachrichtenblatt vom 17.05.2024 verwiesen.