Stadt Neresheim

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Blick auf Neresheim mit Kloster, Rathaus, Lockomotive, tanzende Kinder, Messschieber
 
 

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Gebühren & Entgelte

Wasser & Abwassergebühren

Wassergebühr je cbm Wasser (zuzügl. 7 % Mwst.) = 1,60 EUR
Abwassergebühr je cbm Wasser =  2,75 EUR

Kindergartenentgelte (monatlich)

Regelgruppen, Gruppen mit verlängerter Öffnungszeit (außer Kindergarten Schweindorf)
  • für Kind aus Familie mit 1 Kind unter 18 Jahren = 86,00 EUR
  • für Kind aus Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren = 65,00 EUR
  • für Kind aus Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren = 44,00 EUR
  • für Kind aus Familie mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren = 14,00 EUR

Kinderbetreuung für unter 3-Jährige

  • für Kind aus Familie mit 1 Kind unter 18 Jahren = 129,00 EUR
  • für Kind aus Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren = 98,00 EUR
  • für Kind aus Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren = 66,00 EUR
  • für Kind aus Familie mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren = 21,00 EUR

Halbtagsgruppe im Kindergarten Schweindorf

  • für Kind aus Familie mit 1 Kind unter 18 Jahren = 60,00 EUR
  • für Kind aus Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren = 46,00 EUR
  • für Kind aus Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren = 31,00 EUR
  • für Kind aus Familiemit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren = 10,00 EUR

Bestattungs- und Grabgebühren

Bestattungsgebühren
Bestattung von Person im Alter von 6 und mehr Jahren=  600,00 EUR
Bestattung von Person unter 6 Jahren = 300,00 EUR
Zuschlag für Bestattungen an Samstagen = 25 %
Zuschlag für Bestattungen an Sonn- und Feiertagen = 50%
Zuschlag für doppeltiefe Gräber = 50%

Beisetzung von Urnen = 250,00 EUR
Zuschlag für Beisetzungen an Samstagen = 25 %
Zuschlag für Beisetzungen an Sonn- und Feiertagen = 50 %
Beisetzung von Urnen in Urnennischen = 225,00 EUR
Zuschlag für Beisetzungen an Samstagen = 25 %
Zuschlag für Beisetzungen an Sonn- und Feiertagen = 50%

Grabgebühren (für 25 Jahre)
Reihengrab für Person im Alter von 6 und mehr Jahren = 800,00 EUR
Reihengrab für Person unter 6 Jahren = 500,00 EUR
Familiengrab einfachtief = 1.600,00 EUR
Familiengrab doppeltief = 1.500,00 EUR
Familiengrab einfachtief mit Urne = 2.000,00 EUR
Familiengrab doppeltief mit Urne = 1.900,00 EUR
Dreifachgrab = 2.400,00 EUR
Vierfachgrab = 3.200,00 EUR

Urnenreihengrab = 500,00 EUR
Urnendoppelgrab = 1.000,00 EUR
Urnendreifachgrab = 1.500,00 EUR

Urnennische = 850,00 EUR
Urnendoppelnische in Stele = 1.500,00 EUR
Urnendreifachnische in Stele = 2.000,00 EUR

Für einen erneuten Erwerb eines Nutzungsrechts werden die Gebühren anteilsmäßig nach dem Verhältnis der Nutzungsperiode zur erneuten Nutzungsdauer berechnet.
Je nach Inanspruchnahme kommen sonstige Gebühren für Leichenträger, Benutzung der Leichenhalle und Trittplatten hinzu.
Der Auswärtigenzuschlag beträgt 10%.

Musikschulgebühren (monatlich)

Einzelunterricht je 45 min. = 80,00 EUR
Einzelunterricht je 25 min. = 46,00 EUR
Gruppenunterricht je 45 min. 2 Schüler = 42,00 EUR
Gruppenunterricht je 45 min. 3 Schüler = 29,00 EUR
Gruppenunterricht je 45 min. ab 4 Schüler = 23,00 EUR
Musikalische Früherziehung je 60 min. = 23,00 EUR
Musikgarten je 45 min. = 17,00 EUR
Kinderchor je 60 min. = 4,00 EUR
Kooperation Musikschulen / Grundschulen je 45 min. = 5,00 EUR

Für Schüler, die ihren Wohnsitz außerhalb der Stadt Neresheim haben, werden höhere Gebühren erhoben.
Besuchen mehrere Kinder einer Familie die Musikschule, besteht Anspruch auf Geschwisterermäßigung. Erwachsene haben einen Erwachsenenzuschlag zu zahlen.

Einzugsermächtigung

Vermeiden Sie Mahngebühren und Säumniszuschläge - werden Sie Abbucher!

Zum Formular Einzugsermächtigung

 

Weitere Informationen

Kontakt

Stadt Neresheim
Hauptstraße 20
73450 Neresheim
Fon: 07326/81-0
Fax: 07326/81-46
info@neresheim.de

Öffnungszeiten Rathaus

Montag bis Donnerstag:
8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Donnerstag:
15.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Freitag:
8.00 Uhr bis 12.30 Uhr