



Wassergebühr je cbm Wasser (zuzügl. 7 % Mwst.) = 1,60 EUR
Abwassergebühr je cbm Wasser = 2,75 EUR
Kinderbetreuung für unter 3-Jährige
Halbtagsgruppe im Kindergarten Schweindorf
Bestattungsgebühren
Bestattung von Person im Alter von 6 und mehr Jahren= 600,00 EUR
Bestattung von Person unter 6 Jahren = 300,00 EUR
Zuschlag für Bestattungen an Samstagen = 25 %
Zuschlag für Bestattungen an Sonn- und Feiertagen = 50%
Zuschlag für doppeltiefe Gräber = 50%
Beisetzung von Urnen = 250,00 EUR
Zuschlag für Beisetzungen an Samstagen = 25 %
Zuschlag für Beisetzungen an Sonn- und Feiertagen = 50 %
Beisetzung von Urnen in Urnennischen = 225,00 EUR
Zuschlag für Beisetzungen an Samstagen = 25 %
Zuschlag für Beisetzungen an Sonn- und Feiertagen = 50%
Grabgebühren (für 25 Jahre)
Reihengrab für Person im Alter von 6 und mehr Jahren = 800,00 EUR
Reihengrab für Person unter 6 Jahren = 500,00 EUR
Familiengrab einfachtief = 1.600,00 EUR
Familiengrab doppeltief = 1.500,00 EUR
Familiengrab einfachtief mit Urne = 2.000,00 EUR
Familiengrab doppeltief mit Urne = 1.900,00 EUR
Dreifachgrab = 2.400,00 EUR
Vierfachgrab = 3.200,00 EUR
Urnenreihengrab = 500,00 EUR
Urnendoppelgrab = 1.000,00 EUR
Urnendreifachgrab = 1.500,00 EUR
Urnennische = 850,00 EUR
Urnendoppelnische in Stele = 1.500,00 EUR
Urnendreifachnische in Stele = 2.000,00 EUR
Für einen erneuten Erwerb eines Nutzungsrechts werden die Gebühren anteilsmäßig nach dem Verhältnis der Nutzungsperiode zur erneuten Nutzungsdauer berechnet.
Je nach Inanspruchnahme kommen sonstige Gebühren für Leichenträger, Benutzung der Leichenhalle und Trittplatten hinzu.
Der Auswärtigenzuschlag beträgt 10%.
Einzelunterricht je 45 min. = 80,00 EUR
Einzelunterricht je 25 min. = 46,00 EUR
Gruppenunterricht je 45 min. 2 Schüler = 42,00 EUR
Gruppenunterricht je 45 min. 3 Schüler = 29,00 EUR
Gruppenunterricht je 45 min. ab 4 Schüler = 23,00 EUR
Musikalische Früherziehung je 60 min. = 23,00 EUR
Musikgarten je 45 min. = 17,00 EUR
Kinderchor je 60 min. = 4,00 EUR
Kooperation Musikschulen / Grundschulen je 45 min. = 5,00 EUR
Für Schüler, die ihren Wohnsitz außerhalb der Stadt Neresheim haben, werden höhere Gebühren erhoben.
Besuchen mehrere Kinder einer Familie die Musikschule, besteht Anspruch auf Geschwisterermäßigung. Erwachsene haben einen Erwachsenenzuschlag zu zahlen.
Stadt Neresheim
Hauptstraße 20
73450 Neresheim
Fon: 07326/81-0
Fax: 07326/81-46
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Montag bis Donnerstag:
8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag:
15.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag:
8.00 Uhr bis 12.30 Uhr