Stadt Neresheim

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Blick auf Neresheim mit Kloster, Rathaus, Lockomotive, tanzende Kinder, Messschieber
 
 

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Steuern

Grund- & Gewerbesteuer

Grundsteuer A: Hebesatz 353 %
Grundsteuer B: Hebesatz 371 %

Gewerbesteuer: Hebesatz 347 %

Hundesteuer

Ersthund: 66,00 EUR
Zweithund und jeder weitere: 120,00 EUR

Zum Formular Hundean/-abmeldung

Zweitwohnungsteuer (jährlich)

  • bei jährlichem Mietaufwand bis zu 1.850,00 EUR = 160,00 EUR
  • bei jährlichem Mietaufwand von mehr als 1.850,00 EUR, aber nicht mehr als 3.700,00 EUR = 320,00 EUR
  • bei jährlichem Mietaufwand von mehr als 3.700,00 EUR = 460,00 EUR
  • für Wohn- und Campingwagen = 80,00 EUR

Vergnügungssteuer (monatlich)

  • Gerät mit Gewinnmöglichkeit = 84,00 EUR
  • Gerät ohne Gewinnmöglichkeit = 48,00 EUR
  • Gerät zur Wiedergabe von Musikdarbietungen sowie Dart-Spiel-Geräten, Tischfußball und Billard = 12,00 EUR

Für Spielhallen gelten folgende Beträge

  • Gerät mit Gewinnmöglichkeit = 168,00 EUR
  • Gerät ohne Gewinnmöglichkeit = 84,00 EUR
  • Gerät zur Wiedergabe von Musikdarbietungen sowie Dart-Spiel-Geräten, Tischfußball und Billard = 24,00 EUR

Einzugsermächtigung

Vermeiden Sie Mahngebühren und Säumniszuschläge - werden Sie Abbucher!

Zum Formular Einzugsermächtigung

 

Weitere Informationen

Kontakt

Stadt Neresheim
Hauptstraße 20
73450 Neresheim
Fon: 07326/81-0
Fax: 07326/81-46
info@neresheim.de

Öffnungszeiten Rathaus

Montag bis Donnerstag:
8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Donnerstag:
15.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Freitag:
8.00 Uhr bis 12.30 Uhr