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Steuern
Grund- & Gewerbesteuer
Grundsteuer A: Hebesatz 353 %
Grundsteuer B: Hebesatz 371 %
Gewerbesteuer: Hebesatz 347 %
Zweitwohnungsteuer (jährlich)
- bei jährlichem Mietaufwand bis zu 1.850,00 EUR = 160,00 EUR
- bei jährlichem Mietaufwand von mehr als 1.850,00 EUR, aber nicht mehr als 3.700,00 EUR = 320,00 EUR
- bei jährlichem Mietaufwand von mehr als 3.700,00 EUR = 460,00 EUR
- für Wohn- und Campingwagen = 80,00 EUR
Vergnügungssteuer (monatlich)
- Gerät mit Gewinnmöglichkeit = 84,00 EUR
- Gerät ohne Gewinnmöglichkeit = 48,00 EUR
- Gerät zur Wiedergabe von Musikdarbietungen sowie Dart-Spiel-Geräten, Tischfußball und Billard = 12,00 EUR
Für Spielhallen gelten folgende Beträge
- Gerät mit Gewinnmöglichkeit = 168,00 EUR
- Gerät ohne Gewinnmöglichkeit = 84,00 EUR
- Gerät zur Wiedergabe von Musikdarbietungen sowie Dart-Spiel-Geräten, Tischfußball und Billard = 24,00 EUR
Einzugsermächtigung
Vermeiden Sie Mahngebühren und Säumniszuschläge - werden Sie Abbucher!
Zum Formular Einzugsermächtigung